„Konsequent überwachen“

Nächtliche Ausgangssperre: in Neumarkt dürfte es nachts noch ruhiger werden als bisher schon
Foto: Archiv/Webcam
NEUMARKT. Im Landkreis Neumarkt gilt seit Mittwoch eine nächtliche Ausgangssperre - und die Neumarkter Polizei wird sie „konsequent überwachen und ahnden“.
Das sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage von
neumarktonline. Der Landkreis gilt mit einer Inzidenz von über 200 als „Hotspot“ mit schärferen Maßnahmen als in Gesamt-Bayern - zum Beispiel auch an den Schulen.
neumarktonline berichtete bereits am Mittwoch-Morgen in einer
kurzen Meldung.
An allen Schulen im Landkreis findet ab der Jahrgangsstufe acht mit Ausnahme der jeweils letzten Jahrgangsstufe und der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung kein Unterricht in Präsenzform statt, teilte das Landratsamt mit. Ausfallen werden auch der praktische Sportunterricht und schriftlichen Klausuren.
Außerdem wurden in „Hotspot“-Gebieten Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte untersagt. Verboten ist außerdem der Unterricht an Musikschulen und jeder Fahrschul-Unterricht in Präsenzform.
Die Neumarkter Polizei ließ am Mittwoch keinen Zweifel daran, daß man die nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr konsequent überwachen wird. Wer in der Nachtzeit außerhalb seiner Wohnung angetroffen wird muß einen triftigen Grund nachweisen können. Bei der Polizei glaubt man, daß mit der Ausgangssperre die unsäglichen „Corona-Partys“ weiter verhindert werden können.
Die eigene Wohnung verlassen darf man nachts nur wegen
- eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
- der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
- der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
- der Begleitung Sterbender,
- ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen
Als triftiger Grund gilt an Weihnachten auch die „Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften“ - allerdings ausdrücklich beschränkt auf die Zeit zwischen Heiligabend und Zweitem Weihnachtsfeiertag.
Auch bayernweite Einschränkungen
Neben diesen verschärften Maßnahmen für „Hotspot“-Gebiete gelten natürlich im Landkreis Neumarkt auch die Maßnahmen, die der Landtag am Dienstagabend mit der Ausrufung des Katastrophenfalls beschlossen hat.
Weiterhin dürfen sich nur noch maximal fünf Personen (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet) treffen, die maximal zwei Hausständen angehören. Diese Regelung soll zwischen 23. und 26. Dezember auf zehn Personen erhöht werden - unabhängig von der Zahl der Hausstände. Danach - also auch an Silvester - gilt wieder die Fünf-Personen-Regelung.
Die bayernweite Ausgangsbeschränkung besagt, daß man das Haus auch tagsüber nur noch "bei Vorliegen triftiger Gründe" verlassen darf. Diese Regelung ist weit weniger streng als die nächtliche Ausgangssperre in „Hotspot-Gebieten“. Als "triftige Gründe" zählen hier der Weg zur Arbeit oder zum Arzt, Einkäufe, aber auch die Bewegung an der frischen Luft. Auch dürfen anderen Personen besucht werden, solange dabei die gültigen Kontaktbeschränkungen eingehalten werden.
Besuche in Krankenhäusern, Altenheimen und Behinderteneinrichtungen sind generell möglich, allerdings darf jeder Bewohner höchstens einen Besucher pro Tag empfangen - und der muß einen aktuellen negativen Corona-Test nachweisen und eine FFP2-Maske trägt.
Die allgemeine Maskenpflicht bleibt von den jüngsten Beschlüssen nahezu unverändert. Im Landkreis Neumarkt müssen in bestimmten Staßen in Neumarkt, Parsberg und Freystadt wie bereits seit dem Umschalten der damals aktuellen Corona-Ampel auf „Rot“ (
wir berichteten) weiterhin Masken getragen werden. Maskenmuffel müssen mit Geldbußen in Höhe von 250 Euro, im Wiederholungsfall in Höhe von 500 Euro rechnen.
Die Maskenpflicht gilt auch an allen Arbeitsplatz, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sowie auf "Begegnungsflächen" wie etwa im Aufzug oder bei Mehrfamiliehäusern im Eingangsbereich.
Die Gastronomie ist geschlossen - die Auslieferung und das Mitnehmen von Speisen ist erlaubt.
Nachts - von 22 bis 6 Uhr - darf bayernweit kein Alkohol verkauft werden. An den Orten, an denen auch eine öffentliche Maskenpflicht gibt - wie bestimmte Straßen in Neumarkt, Parsberg und Freystadt (
wir berichteten) - ist der Konsum von Alkohol rund um die Uhr verboten.
Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur noch Geschäftsreisende beherbergen - das gilt auch über Weihnachten.
Musikschulen und Fahrschulen dürfen im Landkreis Neumarkt als Hotspot nicht mehr in Präsenzform unterrichten. Tanzschulen bleiben in ganz Bayern geschlossen.
Die Geschäfte bleiben auch im Landkreis Neumarkt grundsätzlich offen - natürlich nur mit Maskenpflicht und einer Begrenzung der Kundenzahl nach Verkaufsfläche. Friseure dürfen öffnen, Tattoo- oder Kosmetik-Studios und Massagepraxen bleiben geschlossen.
09.12.20
Neumarkt: „Konsequent überwachen“