Strenge Besuchsregeln


Für Besucher gelten derzeit noch die strengen Besucherregelungen
Foto: Schwindl
NEUMARKT. Laut DIVI-Intensivregister sind schon seit Tagen alle 22 Intensiv-Betten des Neumarkter Klinikum belegt, aktuell vier von Corona-Patienten. Drei von ihnen werden invasiv beatmet.

Die strengen Besuchsregelungen im Klinikum bleiben grundsätzlich bestehen.

Gerade im Krankenhaus ist ein konsequentes Einhalten der Verhaltens- und Hygieneregeln zwingend erforderlich, hieß es aus dem Klinikum.

Aktuell gilt die Regelung, dass über den gesamten Klinikaufenthalt eine feste Besuchsperson pro Patient zugelassen ist. Dies wird bereits bei Aufnahme erfasst und kann nicht mehr geändert werden. Die Besuchsperson muß sich mit einem Ausweis als berechtigte Person identifizieren.

Die Besuchszeit ist auf eine Stunde pro Tag im Zeitraum zwischen 13 und 17 Uhr begrenzt. Im Mehrbettzimmer darf sich nur ein Besucher zur gleichen Zeit aufhalten. Die Patienten sind angehalten, die Besuchszeiten untereinander – wenn möglich – abzusprechen. Besuche auf der Infektions- und Quarantänestation sind grundsätzlich nicht gestattet.


Um die Verbreitung des Covid-19-Virus einzudämmen und die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung für die Patienten, die Klinikmitarbeiter sowie die Besucher selbst zu reduzieren, bat die Klinikleitung darum, die Besuche grundsätzlich auf das Nötigste zu beschränken. So sollte bei Patienten mit einem voraussichtlich nur kurzen stationären Aufenthalt auf einen Besuch möglichst gänzlich verzichtet und auf andere Kommunikationswege ausweichen.

Für den Fall, dass auf einen Besuch nicht verzichtet werden kann, ist es unerlässlich, die geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln konsequent und zu jeder Zeit einzuhalten. Das sind zum Beispiel das Tragen eines Mund-Nasenschutzes und die Einhalten des Mindestabstands von 1,50 Meter zu jeder Zeit, sowie gründliche Händehygiene.

Leider werde oft beobachtet, dass Angehörige ihren Mund-Nasenschutz im Patientenzimmer abnehmen und den vorgegebenen Abstand nicht einhalten. Dies berge ein großes Risiko für den vulnerablen Patienten, für den Mitpatienten, für den Besucher selbst und auch für das Personal am Klinikum, hieß es. Daher müsse vehement auf die Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln bestanden und bei Nichtbeachtung Konsequenzen abgeleitet werden - zum Beispiel durch ein Besuchsverbot.

Da jedoch Patientenbesuche im Gesundungsprozess für den Patienten von elementarer Bedeutung sind, möchte das Neumarkter Klinikum Neumarkt weiterhin Besuche ermöglichen. Daher ergehe der dringende Aufruf an die Besucher, sich bei dringlichen Besuchen an die Vorschriften zu halten.

Es sei durchaus möglich, dass in den nächsten Wochen ein erneutes Besuchsverbot – auch kurzfristig – ausgesprochen werden muss. Dabei wären nur Patienten am Lebensende, Kinder unter 14 Jahren, Patienten der Intensivstation und des Kreißsaals ausgeschlossen.
11.12.20
Neumarkt: Strenge Besuchsregeln
Telefon Redaktion


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