Anmeldepflicht für Gottesdienste
NEUMARKT. Für alle evangelischen Gottesdienste besteht ab sofort - auch an Weihnachten - eine Anmeldepflicht, teilte Dekanin Christiane Murner mit.
Nach der Verschärfung der Infektionslage auch in den Landkreisen des Dekanats Neumarkt wolle man weiter verantwortlich handeln, heißt es in einer Pressemitteilung. Man werde zum Teil die geplanten Gottesdienste neu konzipieren und der verschärften Lage anpassen. Dabei wird man die vom Landeskirchenrat beschlossenen Rahmenbedingungen auf die Situation vor Ort anpassen.
Das hat der Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche beschlossen:
- Die AHA-Regeln gelten weiter vor, während und nach den Gottesdiensten. Im Gottesdienst besteht für die Gottesdienstbesucher die Pflicht durchgehend einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Es besteht eine Anmeldepflicht für alle Gottesdienste, auch für die unter freiem Himmel. Wie die Anmeldung vonstatten geht, beschließt jeder Kirchenvorstand und veröffentlicht dies auf den geeigneten Wegen für seine Gemeindeglieder.
- In den Gottesdiensten gibt es keinen Gemeindegesang. Singen werden nur die Liturgen oder kleine Ensembles. Die bestehen aus maximal zehn Personen, die unmittelbar vor dem jeweiligen Gottesdienst proben.
- Die Obergrenze für Gottesdienstbesucher für Gottesdienste unter freiem Himmel legen die Verantwortlichen fest. Als maximale Obergrenze werden 200 Personen empfohlen. Die maximale Besucherzahl in den Kirchen legt das jeweilige Sicherheitskonzept fest, das sich an die Raumkubatur und räumlichen Gegebenheiten anpasst.
- Der letzte Gottesdienst an Heilig Abend endet um 20.30 Uhr, so dass die Gottesdienstbesucher noch vor Beginn der Ausgangssperre nach Hause kommen.
Ausdrücklich wurde auf die Möglichkeiten der Online-Gottesdienste hingewiesen.
16.12.20
Neumarkt: Anmeldepflicht für Gottesdienste