Unter der „Hotspot“-Grenze
Auch in Neumarkt wird von der Polizei dei Einhaltung der Lockdown-Vorschriften kontrolliert
Foto: Archiv/Polizei
NEUMARKT. Die Neumarkter Landkreis-Bürger sind voraussichtlich von der ab Montag für Hotspots geltenden 15-Kilometer-Regel noch nicht betroffen.
Aktualisierung
Am Montag um 0 Uhr lag der Inzidenz-Wert für den Landkreis Neumarkt laut RKI bei 150,1.
Am Sonntag (Stand 0 Uhr) lag die Sieben-Tage-Inzidenz nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 121,9, also deutlich unter der 200er-Marke. Entscheidend für eine Begrenzung der Bewegungsfreiheit auf einen 15-Kilometer-Radius rund um den Wohnort ist aber der
Wert des RKI am Montag um 0 Uhr.
Nachdem bis vor einigen Wochen bei den bayerischen Behörden noch die Angaben des Landesamtes für Gesundheit als „offiziell“ galten, wird nun der Wert des Robert Koch-Institus als verbindlich betrachtet, bestätigte Innenminister Joachim Herrmann. Nach RKI-Angaben stieg die Zahl der Neuinfektionen im Landkreis Neumarkt von 3300 am Freitag (jeweils 0 Uhr) über 3342 am Samstag auf 3352 am Sonntag, also um 52 Fälle.
Diese Zahlen sind allerdings mit Vorsicht zu genießen, da sie traditionell den aktuellen Angaben des Neumarkter Gesundheitsamtes hinterherhinken - und sich zudem wegen unterschiedlicher Zählweisen auch sonst noch nicht unerheblich unterscheiden. So meldet das RKI von Freitag auf Samstag fünf neue Todesfälle im Landkreis Neumarkt, von denen vermutlich einige oder gar alle schon in den Angaben des Neumarkter Gesundheitsamtes der letzten Woche enthalten sind. Aktuelle Zahlen des Neumarkter Gesundheitsamtes lagen am Wochenende nicht vor.
Die ärgerlichen Unterschiede bei den Zahlen des Gesundheitsamtes und den offiziellen Angaben des RKI werden auf unterschiedliche Zählweisen nach Wohnort und Erkrankungsort, aber auch nach Erkrankungsbeginn und Meldedatum zurückgeführt.
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Neumarkt sank laut RKI von 165,7 am Freitag über 129,3 am Samstag auf 121,9 am Sonntag - man ist als relativ deutlich von der 200er-Grenze entfernt.
Beim Wert 200 gilt der jeweilige Landkreis automatisch als „Hotspot“, in dem zusätzlich zu den bayernweiten Verschärfungen des Lockdowns auch eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf einen 15-Kilometer-Radius um den Wohnort gilt. Unter den Nachbarlandkreisen überschritt am Sonntag nur der Landkreis Roth diesen Wert.
Mit der Einschränkung der Bewegungsfreiheit sollen vor allem touristische Ausflüge unterbunden werden. Bezugspunkt für den 15-Kilometer-Radius ist nach Angaben von Innenminister Joachim Herrmann jeweils die Außengrenze der Wohnortgemeinde. Die Landratsämter können die Beschränkungen für touristische Tagesreisen erst wieder außer Kraft setzen, wenn der Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist. Die Einhaltung der neuen Schutzregeln sei ihm sehr wichtig, sagte Minsiter Herrmann am Sonntag - daher werde es „konsequente Polizeikontrollen“ geben.
10.01.21
Neumarkt: Unter der „Hotspot“-Grenze