FFP2-Maske in der Kirche
NEUMARKT. Für Gottesdienstbesuche gilt seit Donnerstag für alle über 14jährigen Personen die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.
Die Einhaltung von Hygieneschutzmaßnahmen sei eine Voraussetzung dafür, dass man überhaupt Tag für Tag in den Kirchen Gottesdienst feiern dürfe, sagte Christian Schrödl, Dekanatsreferent für die beiden katholischen Dekanate Neumarkt und Habsberg, der die Pfarreien umgehend über die Veränderungen informierte.
Insgesamt hätten sich die Hygieneschutzkonzepte in den beiden großen Kirchen gut bewährt, sagte er. Die Gläubigen würden sich an die Regelungen halten und seien dankbar für Sicherheit und Ordnung in den Kirchen.
Seit November gilt bereits eine allgemeine Maskenpflicht für die Gottesdienste. Inzwischen hat der Freistaat Bayern verfügt, dass bei den Gottesdiensten auch FFP2-Masken oder Masken mit vergleichbarem Standard eingesetzt werden müssten.
Lediglich für die sechs- bis 14ährigen Kinder genügt eine einfache Mund-Nase-Bedeckung.
22.01.21
Neumarkt: FFP2-Maske in der Kirche