Wohnungen oder Feuerwehrhaus ?
NEUMARKT. In Woffenbach soll ein Privatgrundstück umgewidmet werden - statt Wohnbau will die Verwaltung dort möglicherweise ein Feuerwehrhaus bauen.
Das Thema steht auf der Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung am Donnerstag - und erntete schon im Vorfeld harsche Kritik von der CSU. Man wolle das Vorhaben der Verwaltung ablehnen, durch die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens im Stadtteil Woffenbach anstelle derzeit dringend benötigter Wohnbauflächen eine Entwicklungsfläche für die Ortsfeuerwehr schaffen zu wollen.
Der aktuelle Beschlussvorschlag der Stadt würde einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte der privaten Grundstücksbesitzer bedeuten – und sei daher abzulehnen, hieß es von der CSU-Stadtratsfraktion.
Konkret geht es um die weitere Nutzung eines etwa 9000 Quadratmeter großen Privatgrundstücks an der Alfred-Bischoff-Straße in Woffenbach. Bereits in seiner Sitzung im November letzten Jahres hatte sich der Stadtrat mit dem Thema beschäftigt, bevor es dann jedoch wegen zahlreicher Kritikpunkte wieder von der Tagesordnung genommen worden war.
„Warum die Weiterentwicklung desselben Grundstücks durch einen städtischen Bebauungsplan nach so kurzer Zeit nun schon wieder diskutiert werden soll, erscheint uns unverständlich“, sagte CSU-Fraktionsvorsitzender Marco Gmelch.
Dabei würde man einer bedarfsgerechten Erneuerung des Woffenbacher Feuerwehrhauses zugunsten der Allgemeinheit durchaus zuzustimmen – „aber nicht auf privatem Grund“. Dass hier ein Privatgrundstück durch einen öffentlichen Aufstellungsbeschluss umgewidmet werden soll stelle eine „eklatante Verletzung des Eigentumsrechts“ dar, sagte Fraktionsvize Peter Ehrensberger.
Öffentliche Gebäude wie etwa ein Feuerwehrhaus müssten auf Flächen gebaut werden, die im Eigentum der Stadt stünden – zum Beispiel in dem Bereich des bisherigen Feuerwehrhauses beim Kreisverkehrsgarten in Neumarkt.
Dabei streitet man offenbar um "Kaisers Bart": nach Information von Stadträtin Lissy Walter würden die Eigentümer nämlich vom Verkauf des Grundstücks absehen, falls der Bebauungsplan mit einem Feuerwehrhaus auf diesem Areal beschlossen werden sollte.
27.01.21
Neumarkt: Wohnungen oder Feuerwehrhaus ?