Alkoholverbot präzisiert

NEUMARKT. Obwohl die bayernweite Vorschrift gekippt wurde: an etlichen Plätzen im Landkreis darf auch weiterhin kein Alkohol konsumiert werden.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Neumarkter Landratsamtes ist seit letzter Woche in Kraft. Das bis dahin bayernweit geltende Alkoholverbot war vom Verwaltungsgerichtshof kassiert worden.


Das Landratsamt legte inzwischen die „öffentliche Verkehrsflächen von Innenstädten und sonstige öffentliche Orte unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten“ fest. Dort darf kein Alkohol konsumiert werden: Die vom Landratsamt beschlossenen Flächen für das Alkoholverbot unterscheiden sich von den Flächen, in denen schon seit vielen Wochen Maskenpflicht auch im Freien gilt (Bericht hier). An dieser Vorschrift ändert sich vorerst nichts.
02.02.21
Neumarkt: Alkoholverbot präzisiert
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