Maskenpflicht eingeschränkt

Das Maskengebot in Neumarkt - hier an der Marktstraße - gilt weiterhin
NEUMARKT. Die Maskenpflicht in den Innenstädten von Freystadt und Parsberg wird aufgehoben. In Neumarkt gilt sie aber auch weiterhin.
Das geht aus einer Bekanntmachung des Landratsamtes vom Montag hervor, die „am Tag nach ihrer Veröffentlichung“ - also ab Dienstag - gilt.
Der Mitteilung aus dem Landratsamt zufolge wurden zwei Ziffern einer Verordnung vom Dezember (
wir berichteten) ersatzlos gestrichen, die verschiedene Straßen und Plätze in Freystadt und Parsberg betrafen.
Unverändert gilt die Anordnung einer Maskenpflicht im Freien aber für die Stadt Neumarkt - und zwar an diesen Orten:
- Marktstraße: Untere Marktstraße ausgehend vom Unteren Tor, einschließlich Rathausplatz, und Obere Marktstraße bis zur Einmündung in die Badstraße
- Bahnhofstraße; ausgehend von der Kreuzung mit der Ringstraße/ Badstraße bis zum Bahnhof (einschließlich Bahnhofsvorplatz)
- Klostergasse; ausgehend vom Rathausplatz bis zum Klostertor
Die Maskenpflicht gilt weiterhin für Fußgänger, insbesondere auf dem Gehweg und beim Queren von Fahrbahnen, aber auch bei Benutzung eines Fahrrades, nicht jedoch im Inneren von Kraftfahrzeugen.
22.02.21
Neumarkt: Maskenpflicht eingeschränkt