Alkoholkonsum verboten
NEUMARKT. Mit einer Aktualisierung der Allgemeinverfügung verlängerte das Landratsamt das Verbot von Alkoholkonsum an vielen Orten im Landkreis.
Wie beim Maskengebot in der Stadt Neumarkt (
Bericht hier) ändert sich nach Auskunft aus dem Neumarkter Landratsamt am Montag auch nichts am bestehenden Verbot, an bestimmten Orten im Landkreis Alkohol zu konsumieren.
Dies betrifft weiterhin:
- in Freystadt:
- in Neumarkt:
- Marktstraße: Untere Marktstraße ausgehende vom Unteren Tor, einschließlich Rathausplatz, und Obere Marktstraße bis zur Einmündung in die Badstraße
- Bahnhofstraße; ausgehend von der Kreuzung mit der Ringstraße/Badstraße bis zum Bahnhof (einschließlich Bahnhofsvorplatz)
- Klostergasse; ausgehend vom Rathausplatz bis zum Klostertor
- Ludwigshain (an der Bad- und Kapuzinerstraße sowie am Weißenfeldplatz)
- Stadtpark (an der Mühl- und Weiherstraße)
- ehemaliges Gelände der Landesgartenschau
- Freiflächen hinter dem „Neuen Markt“
- in Parsberg:
- Dr.-Boecale-Straße/ Marktstraße (von der Einmündung Lindlbergstraße/Hohenfelser Straße bis zur Kreuzung Lupburger Straße/Alte Seer Straße)
- Dr.-Schrettenbrunner-Straße ab der Kreuzung mit der Marktstraße bis zur Einmündung der Zufahrt zum Rewe-Markt Dr.-Schrettenbrunner-Straße 7
- Zum Mallersdorfer Grund (zwischen Hohenfelser Straße und Dr. Boecale-Straße)
- in Velburg:
- Spielplatz „Am Pilgram“
- Kellerweg (Fl.Nr. 639, Gemarkung Velburg)
08.03.21
Neumarkt: Alkoholkonsum verboten