Schulen weiter zu
NEUMARKT. In den Schulen im Landkreis findet auch in der nächsten Woche Distanzunterricht statt. Auch die Kindergärten bleiben zu.
Ausgenommen davon sind in den Schulen die Übertritts- und Abschlußklassen, für sie gilt weiterhin „Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht“.
Das geht aus einer offiziellen Bekanntmachung des Neumarkter Landratsamtes vom Freitag hervor. Erstmals galt für die Anordnung nicht mehr allein die Inzidenz vom Freitag, sondern die Überschreitung der 100er Grenze an drei Tagen in Folge.
In der Bekanntmachung heißt es:
- Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 findet unter den Voraussetzungen des Abs. 4 in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in sonstigen Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht und an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Distanzunterricht statt.
- Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierte Spielgruppen für Kinder geschlossen; Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.
- Diese Regeln sind solange gültig, bis das Landratsamt Neumarkt durch Bekanntmachung feststellt, dass die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neumarkt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert 100 unterschritten hat. In der Bekanntmachung wird festgelegt, ab wann die Lockerungen in Kraft treten.
- Diese Bekanntmachung tritt am 03.05.2021, 0 Uhr, in Kraft.
30.04.21
Neumarkt: Schulen weiter zu