Impf-Abstände verkürzen ?
NEUMARKT. Zugeständnis an Urlaubs-Planungen: der Abstand von Impfungen mit „Astrazeneca“ kann beim Hausarzt unter Umständen erheblich verkürzt werden.
Die Gesundheitsministerkonferenz hat am letzten Samstag beschlossen, die Priorisierung für Astrazeneca aufzuheben - das gilt allerdings in Bayern schon seit 21. April. Jeder über 18 Jahren kann sich beim Hausarzt mit dem Vakzin von Astrazeneca impfen lassen.
Das Neumarkter Landratsamt wies jetzt darauf hin, dass der Arzt auch das Intervall zwischen Erst- und Zweitimpfung „flexibler gestalten“ kann. Bisher wird ein Abstand von zwölf Wochen empfohlen.
Dieser Abstand könne „in Abstimmung zwischen Arzt und Impfwilligen“ jetzt auf bis zu vier Wochen verkürzt werden. Das bedeute, dass auch mit Astrazeneca Geimpfte schneller als bisher in den Genuss von Lockerungen für vollständig Geimpfte kommen können.
Allerdings räumt auch das Landratsamt ein, daß der Schutz höher ist, je länger das Intervall ist.
Für die Zweitimpfungen in den Impfzentren gilt jedenfalls weiterhin die Vorgabe von zwölf Wochen.
Die Termine für die Zweitimpfungen müssen übrigens grundsätzlich eingehalten werden. Terminverschiebungen sind nur in dringenden persönlichen Ausnahmefällen zulässig, die auch durch geeignete Nachweise belegt werden müssen.
11.05.21
Neumarkt: Impf-Abstände verkürzen ?