Lockerungen ab Freitag


Ab Freitag sind Besuche in Biergärten und Straßen-Cafes wieder möglich - freilich nur unter bestimmten Bedingungen
Foto: Archiv/Pixabay
NEUMARKT. Im Landkreis Neumarkt liegt die Sieben-Tage-Inzidenz am Mittwoch seit fünf Tagen unter 100 - das bedeutet zahlreiche Lockerungen ab Freitag.

In der Praxis bringt dies ab diesem Zeitpunkt einen Wegfall der nächtlichen Ausgangssperre, geöffnete Schulen für alle Schüler, Lockerungen im Einzelhandel und auch die Öffnung der Außen-Gastronomie.

Wieder Todesfall

NEUMARKT. Am Tag der Bekanntgabe der Lockerungen im Landkreis gab es erneut einen Corona-Todesfall.

Nachdem bereits am Dienstag zwei Todesfälle gemeldet wurden (wir berichten), teilte das Landratsamt am Mittwoch mit, daß eine 86jährige Frau starb (Meldung hier)
Das Landratsamt veröffentlichte am späten Vormittag eine entsprechende „Bekanntmachung zum Vollzug der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nachdem dies bereits am Morgen in neumarktonline angekündigt worden war (Meldung hier). Demnach hat die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Neumarkt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die 100er-Grenze unterschritten, so daß Lockerungen bei den Corona-Einschränkungen möglich sind.

Der Trend ging dabei in den letzten Tagen allerdings keineswegs wie erhofft steil nach unten: am Samstag wurde die Grenze erstmals mit 86,9 deutlich unterschritten - aber an den vier folgenden Tagen (81,0 - 91,4 - 82,5 - 89,9) ähnelten die Werte eher einer Achterbahnfahrt.


Für den Landkreis Neumarkt bedeuten die Lockerungen vor allem ein Ende der nächtlichen Ausgangssperre ab Freitag.

Besonders herbeisehnt wurde von vielen Neumarktern (und natürlich Wirten) die Öffnung der Außengastronomie. Dabei ist aber eine vorherige Terminbuchung und eine Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung notwendig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein negativer Corona-Test für alle am Tisch sitzenden Menschen erforderlich.

Für die älteren Schüler bedeuten die Lockerungen wieder Präsenzunterricht - freilich ebenfalls erst ab Freitag, also nur einen Tag vor den Pfingstferien.

Für den Einzelhandel fällt ab Freitag beim „Click & Meet“, also beim Einkauf nach Anmeldung, ab Freitag die bis dahin zwingende Vorlage eines negativen Corona-Tests weg.

Weitere Lockerungen betreffen die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos mit einem Testnachweis, außerdem kontaktfreien Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen.

Naturlich werden auch die Kontaktbeschränkungen gelockert: Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten sind wieder möglich, Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

Ab dem 21. Mai sind auch wieder „Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen“ auch zu touristischen Zwecken zulässig, sofern die „Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen“.
19.05.21
Neumarkt: Lockerungen ab Freitag
Telefon Redaktion


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