Freibad öffnet am 28. Mai


Das Freibad öffnet am 28.Mai - allerdings mit beschränktem Besucherkontingent und etlichen Auflagen
Foto: Archiv/Stadtwerke
NEUMARKT. Am Freitag nächster Woche - also mitten in den Pfingstferien - öffnet das Neumarkter Freibad seine Pforten - mit zahlreichen Auflagen.

So ist wie schon im Vorjahr das Besucherkontingent begrenzt. Und die Besucher brauchen voraussichtlich einen negativen Corona-Test, eine überstandene Infektion oder eine abgeschlossene Impfung.

Die von vielen Neumarktern sehnlichst erwartete Öffnung wurde durch den Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung möglich, hieß es von den Stadtwerken. Der Besuch ist aber wieder an zahlreiche Einlass- und Hygieneauflagen geknüpft.

Die Mitarbeiter haben die Winterarbeiten in der Hoffnung auf die baldige Erlaubnis zum Öffnen in den vergangenen Wochen bereits abgeschlossen, sagte der Leiter der Freizeitanlagen bei den Stadtwerken, Christian Braun, „einzig für das Aufheizen der Becken benötigen wir noch einige Tage“. Damit hatte man aus wirtschaftlichen Gründen bislang noch gewartet.


Derzeit werde auch das „Online-Buchungstool“ für den Ticketkauf und die Anmeldung entsprechend den Vorgaben angepaßt.

In der zweiten Corona-Saison gelten für den Besuch im Freibad ähnliche Regeln wie im Vorjahr. Es stehen täglich wieder vier Besuchszeiträume zur Verfügung: zweimal zwei Stunden am Vormittag und zweimal drei Stunden am Nachmittag. Für den Zutritt ist vorab eine Online-Reservierung und der Kauf der Eintrittskarten für den gewünschten Zeitraum im Internet erforderlich.

Nach derzeitigem Stand muss als weitere Zugangsvoraussetzung beim Einlass an der Bäderkasse ein aktuelles negatives Testergebnis (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test jeweils nicht älter als 24 Stunden), der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes (ab 14 Tage nach der zweiten Impfung) oder bei einer überstandenen Covid-19-Infektion der Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses (mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate) vorgelegt werden. Die Verpflichtung zum Testen gilt für eine Inzidenz zwischen 50 und 100. Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50 entfällt sie.

Darüber hinaus müssen Badegäste ab 15 Jahren auf dem gesamten Gelände eine FFP2-Maske tragen. Bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen sechs und 14 Jahren sind einfache Mund-Nasen-Bedeckungen (Alltagsmasken) ausreichend. Ausgenommen davon ist der eigene Liegebereich, der Weg vom und zum Becken sowie der Aufenthalt dort.

Da die genaue gesetzliche Grundlage mit den verbindlichen Vorgaben des bayerischen Gesundheitsministeriums aktuell noch nicht vorliegen, sind Anpassungen und Änderungen möglich, hieß es.
20.05.21
Neumarkt: Freibad öffnet am 28. Mai
Telefon Redaktion


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