Geld vom Landkreis
NEUMARKT. Der Kreistag hat im Haushalt 2021 Mittel zur Förderung von Jugendheimen, historische Bauten und der Jugendarbeit in Musikvereinen bereitgestellt.
Förderfähig sind zum Beispiel instrumentale Musikvereine wie Blaskapellen, Blasorchester, Sinfonieorchester, Spielmannszüge. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich dabei nach der Höhe der nachgewiesenen Aufwendungen und dem Anteil der Jugendlichen an den gesamten aktiven Mitgliedern des Vereins.
Gefördert werden auch Jugendheime in kirchlicher oder kommunaler Trägerschaft oder Maßnahmen von anerkannten Jugendverbänden.
Geld gibt es zudem für denkmalpflegerische Maßnahmen bei historischen Bauten mit der Einschränkung, dass nur für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Baudenkmälern mit überörtlicher, auf das Kreisgebiet bezogener Bedeutung, Zuschüsse gewährt werden können. Kriegerdenkmäler, Umfriedungsmauern und Außenanlagen sind ausgenommen.
29.06.21
Neumarkt: Geld vom Landkreis