Razzien wegen Kinderpornos
Bei der großangelegten Razzia wurden auch Wohnungen in der Stadt und im Landkreis Neumarkt durchsucht
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NEUMARKT. Bei der Suche nach Kinderpornographie hat die Polizei in der Stadt Neumarkt und im Landkreis zahlreiche Wohnungen durchsucht.
Von der großangelegten Razzia waren außerdem Objekte in Regensburg und in den Landkreisen Regensburg und Cham betroffen. Ermittelt wird gegen insgesamt 14 „männliche Personen im Alter zwischen 15 und 63 Jahren“.
Keine Haftbefehle
NEUMARKT. Auf Nachfrage von neumarktonline bestätigte am Montag-Vormittag ein Kripo-Sprecher, daß es im Zuge der Wohnungsdurchsuchungen am letzten Donnerstag vorerst keine Festnahmen gegeben habe.
Fünf der insgesamt 14 Durchsuchungen fanden in der Stadt und im Landkreis Neumarkt statt.
Die Kripo und die Staatsanwaltschaft hatten dabei vor allem Teilnehmer in Chatgruppen verschiedener Messenger-Dienste ins Visier genommen. Sie stehen im dringenden Verdacht, Kinderpornographie besessen oder verbreitet zu haben, sagte ein Polizeisprecher. Bei der großangelegten Razzia wurden bereits am Donnerstag letzter Woche insgesamt 14 Wohnungen durchsucht und 20 „Asservate“, insbesondere die Smartphones der Tatverdächtigen, als Beweismittel sichergestellt.
Die Regensburger Kripo ermittelt in enger Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg - dort ist die „Zentralstelle Cybercrime Bayern“ untergebracht - und den Staatsanwaltschaften Regensburg und Nürnberg-Fürth in verschiedenen Verfahren gegen mehrere Personen. Am Donnerstag schlug die Polizei bei einer großangelegten Razzia zu und wurde dabei vom Einsatzzug Regensburg unterstützt.
Nach Angaben der Kripo stehen 14 ausschließlich männliche Personen im Alter zwischen 15 und 63 Jahren im Verdacht, „inkriminiertes Material von Kindesmissbräuchen“ besessen oder verbreitet zu haben. Außerdem wurden zwei strafunmündige Kinder bekannt, die ebenfalls derartiges Material besessen haben sollen. Die Durchsuchungen fanden in den Städten Neumarkt und Regensburg sowie den Landkreisen Regensburg, Neumarkt, und Cham statt.
Bei den Ermittlungen handelt es sich nicht um ein Sammelverfahren, sondern um mehrere einzelne Ermittlungsverfahren, die nun gebündelt in der Durchsuchungsaktion mündeten und zur Sicherstellung von Beweismitteln dienen sollten, hieß es von der Polizei.
Die Verfahren beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen. Bei einem Teil der Verfahren erhielten deutsche Ermittlungsbehörden Hinweise von ausländischen Organisationen gegen Kindesmissbrauch, denen entsprechend nachgegangen wurde und die wegen örtlicher Zuständigkeit von der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg übernommen wurden. Bei einem weiteren Teil der Fälle lagen wiederum Erkenntnisse aus anderen Ermittlungsverfahren zugrunde, die nun zu den aktuellen Ermittlungsverfahren führten.
„Mit solchen Durchsuchungsaktionen wollen wir einerseits Kindesmissbrauch und die Verbreitung von dabei hergestelltem Material bekämpfen und andererseits auch die Öffentlichkeit gezielt auf dieses Thema aufmerksam machen“, sagte der Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg, Leitender Kriminaldirektor Harald Wiesenberger. Die Verbreitung solcher Fotos und Videos stelle eine schwerwiegende Straftat dar und beschäftige die Kripo ganz erheblich. Gerade Eltern sollten sich dieser Thematik bewusst werden und mit ihren Kindern darüber sprechen, „denn wir stellen fest, dass vor allem junge Menschen als Tatverdächtige registriert werden“, sagte Wiesenberger. Man müsse sich vor Augen führen, dass jedes einzelne versandte Bild missbrauchte Kinder erneut zum Opfer mache.
In dem Durchsuchungskomplex waren auch strafunmündige Kinder und drei Jugendliche involviert.
Der Hauptteil dieser Verfahren bezieht sich auf Teilnehmer in Chatgruppen verschiedener Messenger-Dienste.
Das Verbreiten und der Besitz von kinderpornographischen Schriften sei ein folgenschweres Fehlverhalten auch von jungen Menschen, „die nicht wissen, was sie tun“. Mittlerweile werde diese Tathandlung als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr eingestuft. Der Besitz eines solchen Bildes als Chatgruppenmitglied reiche dabei aus, um den Tatbestand gemäß Strafgesetzbuch zu erfüllen. Somit sei die Einstellung von Verfahren wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen künftig ausgeschlossen.
Kindern würden heutzutage immer früher Smartphones zur Verfügung gestellt - selbst unter zehnjährigen Kindern seien Nutzer keine Seltenheit mehr, hieß es von der Polizei. Dabei würden auch die bekannten Messenger-Dienste als „Klassen-Chats“ genutzt. Auf diesem Weg fänden inkriminierte Inhalte problemlos und ungefiltert den Zugang zu Kindern und Jugendlichen. Oft würden diese ohne Gedanken zu den Folgen weiterversendet.
09.08.21
Neumarkt: Razzien wegen Kinderpornos