Wer darf wählen ?

NEUMARKT. Wer sich zur Wahl stellt, steht schon seit einigen Wochen fest (wir berichteten), jetzt wurde auch festgelegt, wer überhaupt wählen darf.

Bei den Gemeinden und Städten im Wahlkreis 232 Amberg-Neumarkt wurden jetzt nämlich die Wählerverzeichnisse angelegt. Damit stehen erstmals alle Personen namentlich fest, die am 26.September im Landkreis Neumarkt wahlberechtigt für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag sind.


Alle wahlberechtigten Personen werden in den nächsten Tagen und Wochen von ihrer Wohnsitzgemeinde eine Wahlbenachrichtigung erhalten, teilte der Kreiswahlleiters im Wahlkreis 232 mit.

Der Wahlbenachrichtigung kann entnommen werden, in welchem Wahlbezirk gewählt werden darf. Die Gemeinden und Städte haben in den letzten Wochen und Monaten viel Energie in die Auswahl von geeigneten Wahllokalen investiert, in denen vor dem Hintergrund der Pandemie die Umsetzung eines Hygienekonzepts gewährleistet ist, hieß es.

Sobald die Wahlbenachrichtigung vorliegt, kann davon ausgegangen werden, dass den Wahlbehörden die Stimmzettel für die Briefwahl zur Verfügung stehen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findet sich das Antragsformular für die Briefwahl.
19.08.21
Neumarkt:  Wer darf wählen ?
Telefon Redaktion


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