Einschränkungen für Ungeimpfte
Für ungeimpfte Besucher gelten vermutlich schon bald strengere Besucherregelungen
Foto: Schwindl
NEUMARKT. Auf Ungeimpfte im Landkreis dürften bald erhebliche Einschränkungen zukommen: zum Beispiel die Test-Pflicht in der Innengastronomie.
Am Montag schrammte die Sieben-Tage-Inzidenz den vierten Tag in Folge knapp an der 35er-Grenze entlang - am Samstag, Sonntag und Montag lag sie bei 33,4. Auch das Neumarkter Klinikum kündigte eine verschärfte Besuchsregelung an.
Kaum jemand zweifelt daran, daß die vom Bund-Länder-Gipfels am 10. August beschlossenen Konsequenzen beim Überschreiten der Inzidenz-Grenze von 35 in allernächster Zeit auch auf den Landkreis Neumarkt zukommt.
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über 35 hat dies vor allem für Nicht-Geimpfte weitreichende Folgen: sie brauchen dann nämlich ein negatives Testergebnis, um beispielsweise eine Innengastronomie besuchen zu können. Das gilt auch grundsätzlich für alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie etwa Sporthallen oder Fitneßstudios, Massagestudios oder den Friseurbesuch. Hotels, Pensionen und Jugendherbergen müssen bei einer Inzidenz von über 35 von ihren Gästen zusätzlich zum bisher schon vorgeschriebenen negativen Test bei der Ankunft auch während des Aufenthalts alle 72 Stunden einen neuen Test verlangen.
Beim Besuch in Alten- und Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen ändert sich vorerst nichts - dort ist sowieso die Testpflicht bereits vorgeschrieben. Im Neumarkter Klinikum werden dagegen die Besuchsregelungen deutlich verschärft.
Die Testpflicht gilt für alle, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind - Kinder bis zu sechs Jahren sind ausgenommen. Gültig sind negative Antigen-Schnelltests, die nicht älter als 24 Stunden sind, oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Das ist derzeit vielleicht nur lästig, doch ab 11.Oktober wird es auch teuer,wenn nicht mehr der Steuerzahler für die bislang kostenlosen Tests aufkommt.
Das Neumarkter Klinikum teilte mit, daß die Besuchsregelung wegen der gesetzlichen Änderungen eingeschränkt werden. Ab dem Überschreiten eines Inzidenzwertes von 35 ist der Zugang in das Klinikum als Besucher nur noch möglich, wenn die „3G-Regel“ erfüllt wird – „Geimpft, Genesen, Getestet“. Besucher, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, müssen eines negativen Test vorlegen. Das Klinikum sei angehalten, die entsprechenden Angaben abzufragen und zu prüfen.
Darüber hinaus gelten folgende Besucherregelungen, hieß es vom Neumarkter Klinikum:
- Bei Patienten mit einem voraussichtlich nur kurzen stationären Aufenthalt sollte auf einen Besuch gänzlich verzichtet werden.
- Ab dem zweiten Aufenthaltstag ist jedem Patienten der Besuch von einer definierten und registrierten Kontaktperson während des gesamten Klinikaufenthaltes erlaubt.
- Der Besuch ist nur zu den festen Besuchszeiten von 13 bis 17 Uhr möglich.
- Der Einlass beginnt um 13 Uhr und endet um 16.30 Uhr.
- Der Besuch ist auf eine Stunde zu beschränken.
- Nur eine Besuchsperson pro Zimmer.
- Kontaktdaten, Datum und Uhrzeit des Besuchs und die Abfrage bezüglich Symptomen und 3G-Regel werden bei Betreten des Klinikums registriert.
- Der Nachweis der 3G-Regel und die Vorlage des Personalausweises sind erforderlich.
- Besuche auf der Infektions- und Quarantänestation sind grundsätzlich nicht gestattet.
- Für onkologische Patienten gilt eine Sonderregelung.
Der Besuch ist natürlich auch weiterhin nur unter Einhaltung der gängigen Hygiene- und Abstandsregelungen möglich, das heißt Tragen einer FFP2-Maske, Einhalten des Mindestabstands von 1,50 Metern zu jeder Zeit, gründliche Händehygiene.
22.08.21
Neumarkt: Einschränkungen für Ungeimpfte