„3-G“ bei Gottesdiensten
NEUMARKT. Wer einen evangelischen Gottesdienst in Innenräumen besuchen will, muss in Neumarkt künftig geimpft, genesen oder getestet sein.
Das beschloß der Kirchenvorstand der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde nach intensiver Abwägung in seiner Sitzung. Diese 3-G-Regelung gilt für die Gottesdienste in Innenräumen, also im Klostersaal und den beiden kleineren evangelischen Kirchen in Woffenbach und in Deining. Gottesdienste im Freien sind von dieser Regelung ausgenommen.
Wenn nachweislich ausschließlich geimpfte, genesene oder getestete Personen teilnehmen, entfällt die Personenobergrenze und die Gottesdienst-Besucher müssen an den Sitzplätzen keinen Mindestabstand zu anderen Haushalten einhalten.
Kinder bis sechs Jahren, alle noch nicht eingeschulten älteren Kinder und alle Schulkinder werden getesteten Personen gleichgestellt.
Grundsätzlich muss eine medizinische Maske getragen werden. Wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird, kann die Maske am festen Sitzplatz abgenommen werden.
16.09.21
Neumarkt: „3-G“ bei Gottesdiensten