„Solarpflicht auf dem Dach“

NEUMARKT. Die Grünen-Fraktion im Stadtrat beantragt für künftige Bebauungspläne im Neumarkter Stadtgebiet eine Photovoltaik-Pflicht.

Dachflächen von Gebäuden sollten dabei mit Anlagen für die Nutzung solarer Strahlungsenergie ausgestattet werden müssen und die Anlage müsse mindestens 50 Prozent der nicht anderweitig genutzten Dachfläche umfassen, heißt es in einem Antrag der Grünen.

Dabei müßten aber die künftigen Bauherren nicht zwingend selbst eine Solaranlage auf das Dach bauen. Die Eigentümer sollen darauf hingewiesen werden, dass sie eine PV-Anlage installieren und selbst betreiben können, oder ihre Dachfläche in ein Verpachtungskataster eintragen können, damit die Fläche von Dritten - zum beispiel den Stadtwerken - für den Betrieb einer PV-Anlage gepachtet werden kann.


Die Grünen verwiesen dabei auf das Baugesetzbuch, nach dem solche Auflagen durchaus erlaubt seien.

Damit habe die Stadt die Chance, den Vorgaben des Klimavorbehalts und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2035 gerecht zu werden. Durch die Ausnutzung des Photovoltaikpotentials auf allen geeigneten Dächern im Stadtgebiet bestehe die Möglichkeit, einen großen Teil des im Stadtgebiet benötigten Stroms auch auf eigener Fläche herzustellen.
18.09.21
Neumarkt: „Solarpflicht auf dem Dach“
Telefon Redaktion


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