„Rote Ampel“ in Neumarkt ?

NEUMARKT. Der Landkreis Neumarkt könnte ab Samstag offiziell als Corona-„Hotspot“ gelten: dann würde die „Rote Ampel“ greifen.

Am Mittwoch erfüllte der Landkreis die Vorgaben, die das Kabinett am gleichen Tag für eine neue Einteilung nach regionalen Kriterien beschlossen hat - nämlich eine Inzidenz von über 300 und einer Auslastung der Intensiv-Betten von mindestens 80 Prozent. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Landkreis Neumarkt an diesem Tag bei 313,6; von den 20 verfügbaren Intensiv-Betten waren laut DIVI-Intensivregister 17 belegt (davon fünf von Corona-Patienten).

Bleiben die Zahlen so würde ab Samstag im Landkreis die „Rote Ampel“ gelten, auch wenn ganz Bayern „nur“ - wie derzeit erwartet wird - auf „gelb“ schaltet.

Das Kabinett versuchte die Rückkehr zu den regionalen Kriterien nach Landkreisen am Mittwoch als „neue Hotspot-Strategie“ zu verkaufen.


Eine „Rote Ampel“ betrifft vor allem Ungeimpfte: aus „3G“ soll weitgehend „2G“ werden. Es dürfen dann nur noch Genesene und vollständig Geimpfte in bestimmte Einrichtungen oder zu bestimmen Veranstaltungen. Allerdings soll es bei der Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen bei „3Gplus“ bleiben. In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern müßten sich Ungeimpfte zweimal pro Woche testen lassen, wenn sie während der Arbeit Kontakt zu anderen Menschen haben. Das gilt aber nicht für Handel und öffentliche Verkehrsmittel.

Für Veranstalter und Gastronomen, die die Vorschriften bisher eher locker sehen (wir berichteten), könnte es teuer werden: die Staatskanzlei kündigte verstärkte Kontrollen und eine „konsequente Ahndung“ mit hohen Bußgeldern an.

Aktualisierung: am Donnerstag ist die offizielle Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Neumarkt laut Robert Koch-Institut stark auf unter 300 zurückgegangen und liegt bei 284,7.
04.11.21
Neumarkt: „Rote Ampel“ in Neumarkt ?
Telefon Redaktion


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