Ampel auf „Rotlicht“

Die „Rote Ampel“ bdeutet im Landkreis Neumarkt ab Montag stärkere Einschränkungen vor allem für Ungeimpfte
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NEUMARKT. Ab Montag gilt die „Rote Ampel“ im Landkreis Neumarkt - das bedeutet starke Einschränkungen vor allem für Ungeimpfte.
Aktualisierung:
Das Robert Koch-Institut meldete am Montag erneut zwei Corona-Todesfälle. Gleichzeitig stieg die Inzidenz rapide weiter an und liegt bei über 400 (
Meldung hier).
Ab Dienstag wechselt auch bayernweit die Krankenhaus-Ampel auf "Rot".
Die Inzidenz-Zahl ist am Wochenende wieder dramatisch angestiegen und lag am Sonntag bei 326,1. Zudem sind nach wie vor über 80 Prozent der Intensivbetten-Kapazitäten im Landkreis ausgelastet.
Nachdem in ganz Bayern seit Samstag die „Gelbe Ampel“ gilt, hat das Landratsamt am Sonntag eine Bekanntmachung veröffentlicht, die den Landkreis Neumarkt praktisch zum Corona-„Hotspot“ erklärt. Die Behörde beruft sich dabei auf die offizielle Inzidenz-Zahl des Robert Koch-Instituts und die Belegung der verfügbaren Intensivbetten, die am Sonntag bei 87,1 Prozent lag.
Das Robert Koch meldete allein am Wochenende über 200 Corona-Neuinfektionen im Landkreis Neumarkt - 95 am Samstag und sogar 127 am Sonntag. Damit schnellte die Sieben-Tage-Inzidenz von 241,8 am Freitag auf 326,1 am Sonntag nach oben.
Die ab Montag in Neumarkt gültige „Rote Ampel“ hat vor allem Auswirkungen auf Ungeimpfte. Es dürfen dann nur noch Genesene und vollständig Geimpfte in bestimmte Einrichtungen oder zu bestimmen Veranstaltungen. Allerdings soll es bei der Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen bei „3Gplus“ bleiben. In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern müßten sich Ungeimpfte zweimal pro Woche testen lassen, wenn sie während der Arbeit Kontakt zu anderen Menschen haben. Das gilt aber nicht für Handel und öffentliche Verkehrsmittel.
Für Veranstalter und Gastronomen, die die Vorschriften bisher eher locker sehen, könnte es teuer werden: die Staatskanzlei kündigte verstärkte Kontrollen und eine „konsequente Ahndung“ mit hohen Bußgeldern an.
neumarktonline-Leser können sich hier den „Bericht aus der Kabinettssitzung“ herunterladen, in dem die einzelnen Einschränkungen erläutert werden.
Bayernweit steht die Krankenhaus-Ampel auf „Gelb“07.11.21
Neumarkt: Ampel auf „Rotlicht“