„Kein Kavaliersdelikt“
NEUMARKT. Bei Unfallflucht drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, hieß es jetzt von der Neumarkter Polizei.
Unfallflucht sei auf jeden Fall „kein Kavaliersdelikt“. Grund für die Stellungnahme war ein Unfall, der sich am Samstag gegen 14.55 Uhr auf dem Parkplatz in der Nähe des Haupteingangs eines Discounters in der Nürnberger Straße auf Höhe Dr.-Krauß-Straße ereignete.
Die Neumarkter Polizei bittet in diesem Fall Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder sachdienliche Angaben zum Vorfall machen können, sich unter Telefon 09181/4885-0 zu melden.
Verkehrsteilnehmern, die eine Unfallflucht begehen, müssen außerdem oft auch mit einem Fahrverbot und entsprechenden Punkte in Flensburg rechnen. Um nicht selbst Täter zu werden, gibt die Neumarkter Polizei diese Tipps für das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall:
- Halten Sie nach einem Unfall unverzüglich an und warten Sie am Unfallort.
- Fahren Sie auch bei Bagatellschäden nicht einfach weiter.
- Übergeben Sie ihre Personalien und Fahrzeugdaten dem Unfallgegner.
- Wenn der Unfallgegner nicht am Fahrzeug ist, warten Sie eine gewisse Zeit, bis der andere Fahrzeugführer zu seinem Auto zurückkommt
- Wenn auch nach längerer Wartezeit der andere Beteiligte nicht zu seinem Fahrzeug zurückkehrt, verständigen Sie unbedingt den Notruf oder die örtliche Polizeidienststelle. Außerdem können Sie noch zusätzlich Ihre Personalien und Fahrzeugdaten am anderen Fahrzeug hinterlassen.
- Wichtig: Ein Zettel alleine mit ihren Daten, ohne die Polizei umgehend zu informieren, entlastet Sie nicht vom Vorwurf der Unfallflucht!
22.11.21
Neumarkt: „Kein Kavaliersdelikt“