„2G“ im Arbeitsamt
NEUMARKT. Das Arbeitsamt bleibt auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. Allerdings gilt ab sofort die „2G“-Regelung.
In den Häusern gelten zum Schutz der Kunden und Mitarbeiter die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln und die FFP2-Maskenpflicht.
Zusätzlich setzt man aber ab sofort bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist also der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein.
Das Arbeitsamt empfahl, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.
Wer nicht geimpft oder genesen ist („oder keine Auskunft zu seinem Status geben möchten“) kann online oder telefonisch beraten werden.
Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kunden am Notfallschalter möglich.
29.11.21
Neumarkt: „2G“ im Arbeitsamt