Nur zehn Personen

An der Marktstraße in Neumarkt sind in der Silvesternacht größere Menschen-Ansammlungen verboten
Foto: Stephan Dierlamm
NEUMARKT. In der Silvesternacht sind heuer an bestimmten Plätzen in Neumarkt, Parsberg und Velburg größere Menschenansammlungen verboten.
Das Neumarkter Landratsamt veröffentlichte am Montag eine entsprechende Allgemeinverfügung, die von 31.Dezember um 15 Uhr bis 1. Januar um 9 Uhr gilt.
Am den ausgewählten Orten dürfen sich in dieser Zeit nicht mehr als zehn Personen versammeln, heißt es in der Verordnung. Zusammen mit dem bundesweiten Verkaufsverbot von Feuerwerk hofft man damit, der hohen Ausbreitungsgeschwindigkeit der Omikron-Variante und deren hoher
Ansteckungsfähigkeit entgegenzutreten. „Insgesamt ist die aktuelle Entwicklung sehr besorgniserregend“, heißt es in der Allgemeinverfügung.
Den Wortlaut der Allgemeinverfügung mit Lägeplänen konnen sich neumarktonline-Leser hier herunterladen.
Betroffen von den Versammlungverbot für mehr als zehn Menschen sind diese Orte:
Neumarkt:
- Marktstraße: Untere Marktstraße ausgehend vom Unteren Tor (einschließlich Rathausplatz) und Obere Marktstraße bis zur Einmündung in die Badstraße
- Münsterplatz, Rathausplatz
- Hallertorstraße; ausgehend von der Einmündung Heugasse bis zum Rathausplatz
- Grünbaumwirtsgasse; ausgehend von der Einmündung Heugasse bis zum Rathausplatz
- Bahnhofstraße; ausgehend von der Kreuzung mit der Ringstraße/ Badstraße bis zum Bahnhof (einschließlich Bahnhofsvorplatz), einschließlich Platz nördlich des Anwesens Bahnhofstraße 3
- Klostergasse; ausgehend vom Rathausplatz bis zum Klostertor
- Theo-Betz-Platz
- Burg Wolfstein und Umfeld „Krähentisch“; Umgriff gemäß Lageplan
- Schafhofstraße zwischen Bürgermeister-Auhuber-Straße und Anwesen Schafhofstraße 39
- Schafhofstraße und Kantstraße; Umgriff gemäß Lageplan (Anmerkung: Nicht im Lageplan markiert ist der Biergarten/die Terrasse des Hotels „Sammuller“)
- Am Mariahilfberg und Am Höhenberg; Umgriff gemäß Lageplan
- Nördlich Beckenhofer Weg; Umgriff gemäß Lageplan
- Residenzplatz und Hofplan
Parsberg:
- Die Stadtmitte (Dr.-Boecale-Straße, Marktstraße, Dr.-Schrettenbrunner-Straße)
Velburg:
Bei Verstößen gegen das Versammlungsverbot drohen hohe Geldbußen - bis zu 25.000 Euro.
27.12.21
Neumarkt: Nur zehn Personen