Zeit-Abstand einhalten


Am Freitag und Samstag gibt es ganztags Impfmöglichkeiten ohne Terminvereinbarung
Symbolfoto: Pixabay
NEUMARKT. Bei der Sonder-Impfaktion ohne Terminvergabe am Freitag und Samstag muß bei Booster-Impfungen ein Drei-Monats-Abstand eingehalten werden.

Darauf wies am Donnerstag das Landratsamt ergänzend hin. neumarktonline hat bereits am Dienstag über die neue Aktion berichtet, mit der die deutlich zu niedrige Impfquote im Landkreis Neumarkt verbessert werden soll.

Am Freitag und Samstag kann man sich in der früheren „Diskothek Nachtschicht“ Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen ohne Termin verabreichen lassen. Bei den beiden Neumarkter Impfzentren nahe der Neumarkter Autobahnauffahrt sind eigentlich seit Mitte November zwingend Terminvereinbarungen notwendig. Bei der Sonder-Impfaktion in der früheren „Diskothek Nachtschicht“ gilt dies ausnahmsweise nicht.


An beiden Tagen kann man sich zwischen 8 und 19 Uhr Impfungen mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna möglich. Nach den Vorgaben der Ständigen Impfkommission erhalten dabei Impfwillige unter 30 Jahre in der Regel Biontech und über 30 Jahren Moderna. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Allerdings muß man natürlich die empfohlenen zeitabstände zwischen den Impfungen eingehalten werden - bei der Booster-Impfung beträgt der Abstand zur zweiten Impfung drei Monate. Die Registrierung und Nummernvergabe erfolgt vor Ort.

Mitbringen muß man ein amtliches Ausweisdokument mit Foto, den - soweit vorhanden - Impfpass sowie für Zweitimpfungen und Drittimpfungen das Nachweisdokument über die jeweils vorangegangene Impfung.
13.01.22
Neumarkt: Zeit-Abstand einhalten
Telefon Redaktion


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