Behandlungen werden verschoben


Auch am Neumarkter Klinikum werden aufschiebbare stationäre Behandlungen weiterhin ausgesetzt
Foto: Archiv
NEUMARKT. Auch am Neumarkter Klinikum bleiben aufschiebbare stationäre Behandlungen wegen der Pandemie-Lage vorerst weiter bis Ende Januar ausgesetzt.

Dazu verpflichtete die Regierung der Oberpfalz die Covid-19-Schwerpunktkrankenhäuser der drei Oberpfälzer Rettungszweckverbände. Die bereits im November getroffene Anordnung wäre am Freitag ausgelaufen.

Falsche RKI-Zahlen

Die vom Robert Koch-Institut gemeldeten Inzidenz-Zahlen für den Landkreis Neumarkt sind falsch. Offenbar wurden seit Dienstag keine aktuellen Werte mehr weitergegeben. Grund dafür ist ein Software-Problem in Neumarkt (Meldung hier)
Dabei steht der Landkreis Neumarkt im Vergleich zu anderen Oberpfälzer Gebieten relativ gut da: am Donnerstag lag die Inzidenz so niedrig wie nirgendwo sonst in Bayern. Und auch die Zahl der Corona-Patienten hielt sich in den letzten Tagen in Grenzen. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag in der gesamten Oberpfalz am Donnerstag bei 331,9, im Landkreis Neumarkt bei 165,6.

Allerdings hinkt der Raum Neumarkt bei der Impfquote (Neumarkt: 67,12, Oberpfalz: 71,8 Prozent) deutlich hinterher. Geboostert sind im Landkreis Neumarkt 40,61 Prozent, oberpfalzweit 44,6 Prozent.


Aktuell sind rund 85 Prozent der Intensivbetten in der Oberpfalz belegt. „Man sieht, dass der Belegungsdruck insgesamt weiterhin hoch ist“, sagte Regierungspräsident Axel Bartelt. 52 Intensivbetten (Stand: 12. Januar) sind derzeit mit beatmeten Corona-Patienten belegt. „Zudem wissen wir nicht, wie sich die Ausbreitung der Omikron-Variante tatsächlich auf die Situation und insbesondere die Entwicklung der Hospitalisierung auswirken wird“, so Bartelt.

Es sei in der aktuellen Phase noch unklar, wie schwer die Krankheitsverläufe bei den mit Omikron infizierten Personen tatsächlich sind. „Unser oberstes Ziel ist weiterhin, stationäre Kapazitäten für die Versorgung aller Notfall- und Intensivpatienten sicherzustellen.“

Medizinisch dringliche Operationen wie zum Beispiel Herz- oder Tumor-Operationen sind von der Anordnung weiterhin nicht erfasst. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden natürlich die behandelnden Ärzte.
14.01.22
Neumarkt: Behandlungen werden verschoben
Telefon Redaktion


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