Wieder nahe der Realität


Die Angaben des Robert Koch-Institut entsprechen seit Donnerstag wieder weitgehend der Realität
Grafik: RKI
NEUMARKT. Die offiziellen Inzidenz-Zahlen des Robert Koch-Instituts für den Landkreis Neumarkt haben sich am Donnerstag wieder der Realität angenähert.

Nach einer Software-Panne vor gut einer Woche (wir berichteten) waren tagelang keine Infektions-Zahlen weitergeleitet worden, so daß das RKI viel zu niedrige Werte veröffentlichte. Zeitweise wies der Landkreis die niedrigste Inzidenz Deutschlands auf.

Am Donnerstag meldete das Robert Koch-Institut eine Inzidenz von 426,7 - das entspricht ziemlich genau den Berechnungen des Neumarkter Gesundheitsamtes vom Vortag (417,1). Inzwischen ist der Wert noch weiter leicht gesunken: das Gesundheitsamt sprach am Donnerstag bei den tagesaktuellen Zahlen von 406,7.

Die Omikron-Variante hat inzwischen auch im Landkreis Neumarkt die Delta-Variante weitgehend abgelöst: bis Mittwochabend waren unter den aktuellen Fällen 626 Omikron-Infektionen bestätigt; dazu kommen noch 110 Verdachtsfälle.


Um die noch immer zu niedrige Impfquote im Landkreis zu erhöhen wird am Freitag und Samstag erneut eine Sonder-Impfaktion in der früheren „Diskothek Nachtschicht“ durchgeführt - dabei sind Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen ohne Anmeldung möglich.

Bei den beiden Neumarkter Impfzentren nahe der Neumarkter Autobahnauffahrt sind eigentlich seit Mitte November zwingend Terminvereinbarungen notwendig. Bei der Sonder-Impfaktion gilt dies in der früheren „Diskothek Nachtschicht“ ausnahmsweise nicht.

An beiden Tagen kann man sich zwischen 8 und 19 Uhr Impfungen mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna verpassen lassen. Nach den Vorgaben der Ständigen Impfkommission erhalten dabei Impfwillige unter 30 Jahre in der Regel Biontech und über 30 Jahren Moderna. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Die Registrierung und Nummernvergabe erfolgt vor Ort.

Booster-Impfungen sind drei Monate nach der letzten Impfung möglich.

Mitbringen muß man ein amtliches Ausweisdokument mit Foto, den - soweit vorhanden - Impfpass sowie für Zweitimpfungen und Drittimpfungen das Nachweisdokument über die jeweils vorangegangene Impfung.
20.01.22
Neumarkt: Wieder nahe der Realität
Telefon Redaktion


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