Wird Bürgerbegehren abgelehnt?


Der Neumarkter Stadtpark - jetzt könnten schon bald Gerichte entscheiden müssen
Foto: Archiv/Seibel
NEUMARKT. Im Neumarkter Rathaus will man offensichtlich das drohende Bürgerbegehren zur Sanierung des Stadtparks verhindern.

Oberrechtsrat Andreas Werner hat dazu einen 18seitigen Beschlussvorschlag für die Stadtratssitzung am Donnerstag ausgearbeitet, bei der über die Zulassung des Bürgerbegehrens entschieden werden soll.

Der Stadtrat und die Verwaltung haben keine guten Erinnungen an Bürgerbegehren in Zusammenhang mit dem Stadpark: bereits im Jahr 2019 senkten über 70 Prozent der Neumarkter schon einmal den Daumen und machten die damaligen städtischen Pläne zur Makulatur (wir berichteten vielfach).

Inzwischen hat der Freundeskreis Stadtpark rund 2400 Unterschriften von Neumarkter gesammelt, um ein weiteres Bürgerbegehren durchzuführen. Man fühlte sich bei den eigenen Vorschlägen zur Stadtpark-Sanierung von der Stadtverwaltung weitgehend ignoriert. Als die Stadt dann bei einem PR-Gau im Dezember einige Tage vor der Vorstellung der städtischen Pläne im Stadtrat drei Bäume am Wunder-Parkplatz umsägen ließ (wir berichteten), verhärteten sich die Fronten noch mehr.

Am Donnerstag steht die Zustimmung des Stadtrats zu dem Bürgerbehren auf der Tagesordnung der Sitzung - das ist eigentlich eine Formsache, denn ablehnen kann dies der Stadtrat kaum, solange die formalen Voraussetzungen stimmen. Und hier setzt das Schreiben des Rechtsamts an.

Auf 18 Seiten will Oberrechtsrat Andreas Werner in dem Beschlußvorschlag die Stadträte davon überzeugen, daß man das Bürgerbegehren ablehnen kann. Eine Bitte von neumarktonline an die Pressestelle im Rathaus, das Schreiben zur Verfügung zu stellen, wurde abgelehnt: die Presse erhalte es erst unmittelbar vor der Stadtratssitzung.


Kritisiert wurde in dem Beschlußvorschlag aus dem städtischen Rechtsamt zum Beispiel, daß die Pläne „nicht beigefügt“ sind oder „der Fragestellung nicht entnommen werden kann, auf welche Pläne sich die Fragestellung bezieht“ - Argumente, die jetzt schon in einer Stellungnahme des Freundeskreises zu dem noch gar nicht veröffentlichten Papier zerpflückt wurden (Wortlaut der Wertung des Freundeskreises hier).

Die Stadtverwaltung unterstellt rund 2400 Neumarkter wahlberechtigten Bürgern, „dass sie offenbar eine Unterschrift geleistet haben, ohne zu wissen, was sie unterschreiben“, heißt es vom Freundeskreis. Man sei aber der festen Überzeugung, dass alle Unterzeichnenden "bei klarem Verstand" und voller Kenntnis der Pläne ihre Unterschrift geleistet haben.

Den Unterzeichnenden ging es darum, einen Bürgerentscheid herbeizuführen, bei dem die zukünftigen Stadtparkbesucher selbst entscheiden dürfen, welche Maßnahmen sie dort umgesetzt haben wollen.

In einem Schreiben an die Neumarkter Stadträte bringt der Freundeskreis Stadtpark weitere mögliche Schritte ins Gespräch: „Falls der Stadtrat mehrheitlich beschließen würde, dass das Bürgerbegehren aus formaler Sicht nicht zulässig sein sollte, könnten wir dagegen klagen“. (Wortlaut des Schreibens hier)
06.04.22
Neumarkt: Wird Bürgerbegehren abgelehnt?
Telefon Redaktion


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