„Lebensgefährliches“ Falschparken
Wenn es eng wird in Städten und Gemeinden im Landkreis Neumarkt können Falschparker über Leben und Tod entscheiden
Foto: Gottschalk
NEUMARKT. Falschparken kann nicht nur ein paar Euro kosten, sondern auch das Leben anderer Menschen - darauf wies die Neumarkter Feuerwehr hin.
Die Feuerwehren im Landkreis rücken rund 1300 Mal pro Jahr zu Einsätzen aus, bei denen in vielen Fällen Sekunden darüber entscheiden können, ob eine Rettung gelingt oder ein Schaden begrenzt werden kann.
Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr verlieren wertvolle Zeit, wenn beispielsweise Falschparker enge Kreuzungen und Straßen unpassierbar machen, Einsatzfahrzeugführer zum Rangieren gezwungen werden oder Feuerwehrzufahrten zugestellt sind. „Wir haben Hilfsfristen einzuhalten, was uns durch Falschparker leider unnötig erschwert wird“, sagte Daniel Gottschalk, der Pressesprecher der Feuerwehren im Landkreis Neumarkt.
Den Rettungskräften sei es ein Anliegen, Verkehrsteilnehmer für die Probleme zu sensibilisieren, die bei den Einsatzkräften entstehen, wenn falsch geparkt wird, so Gottschalk. „Wir formulieren hier keine neuen Forderungen oder Regeln, sondern appellieren daran, das einzuhalten, was jeder in der Fahrschule zum Parken einmal gelernt hat“.
Er erinnerte in diesen Zusammenhang an die „Grundregeln“:
- Halten und parken Sie niemals vor oder in Feuerwehranfahrtszonen und -zufahrten. Die werden unbedingt für die Durchfahrt und zum Aufstellen von Feuerwehrfahrzeugen benötigt und sind mit rot-weißen Schildern gekennzeichnet. Die Feuerwehr-Fahrzeuge benötigen mindestens drei Meter Durchfahrtsbreite, eine Drehleiter sogar gut fünf Meter, um sie voll abstützen und den Leiterpack drehen zu können.
- Parken Sie nie im Fünf-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen. Parken ist vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen im Bereich bis zu je fünf Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten. „Parken Fahrzeuge in diesem Bereich können wir mit Großfahrzeugen entweder gar nicht oder nur unter Zeitverzug abbiegen“, so Gottschalk.
- Halten und parken Sie nicht an Engstellen insbesondere in innerstädtischen engen Straßen und Gassen. Nach der gängigen Rechtsprechung handelt es sich um eine Engstelle, wenn eine Mindestbreite von 3,05 Meter unterschritten wird. „Bei einer Breite unserer Fahrzeuge bis 2,55 Meter bleiben gerade noch knapp 50 Zentimeter zum Rangieren, das reicht gerade zum Durchkommen - eine Geräteentnahme aus den Seitenfächern ist aber fast nicht mehr möglich“, sagte Gottschalk.
- Halten Sie Hydranten frei - egal ob die sichtbaren Oberflurhydranten oder die unter einem ovalen Deckel in der Straße verborgenen Hydranten: „Im Brandfalle brauchen wir ungehinderten Zugang zur Wasserentnahme, jeder Schlauch, den wir mehr verlegen müssen, kostet Zeit.“
- Bilden Sie die Rettungsgasse auf Autobahnen - aber auch innerorts und insbesondere an Ampeln. Das Problem bei der Rettungsgasse sei, dass der überwiegende Teil der Fahrer die Gasse wie gefordert bildet, doch es reichten einer oder wenige, um ein Durchkommen dann doch zu verzögern, zu erschweren oder gar zu verhindern. „Erst kürzlich blockierte uns auf der A3 ein 40-Tonner, der nicht wie alle anderen auf der rechten Spur nach rechts, sondern auf der linken Spur nach vorne fuhr “. Man sollte bei der Rettungsgasse nicht nur an die Autobahn denken. Auch an jeder Kreuzung und auf jeder anderen Straße, egal ob außerorts oder innerorts, gebiete es sich, auf der Fahrspur ganz an den Rand zu fahren und mittig eine Gasse zu bilden. Feuerwehr-Fahrzeuge sind bis zu 2,55 Meter breit und man brauche mindestens drei Meter Durchfahrtsbreite, um flüssig durchfahren zu können.
Jede unnötige Engstelle und jedes Rangieren im Alarmeinsatz sei zusätzlicher Stress für die ehrenamtlichen Maschinisten und koste Zeit, die Hilfebedürftige vielleicht nicht haben, hieß es.
17.05.22
Neumarkt: „Lebensgefährliches“ Falschparken