Zuschüsse vom Landkreis

NEUMARKT. Vom Landkreis gibt es Mittel zur Förderung des Sports, der Jugendarbeit in Musikvereinen, von Jugendheimen und von Denkmalpflege.

Der Kreistag hat dazu im Haushalt 2022 entsprechende Mittel bereitgestellt.

Anträge müssen mit den Unterlagen bis spätestens 1.September beim Landratsamt eingereicht werden.


Bei der Jugendarbeit in Musikvereinen sind ausschließlich instrumentale Musikvereine wie Blaskapellen, Blasorchester, Sinfonieorchester, Spielmannszüge förderfähig. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich dabei nach der Höhe der nachgewiesenen Aufwendungen und dem Anteil der Jugendlichen an den gesamten aktiven Mitgliedern des Vereins.

Jugendheime werden in kirchlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Maßnahmen von anerkannten Jugendverbänden gefördert.

Bei den denkmalpflegerischen Vorhaben gibt es Zuschüsse nur für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Baudenkmälern mit überörtlicher, auf das Kreisgebiet bezogener Bedeutung. Kriegerdenkmäler, Umfriedungsmauern und Außenanlagen sind von der Förderung ausgenommen.
10.06.22
Neumarkt: Zuschüsse vom Landkreis
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