Neue Rechtslage
NEUMARKT. Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft im Landkreis müssen eine Grundsteuererklärung abgeben.
Darauf wies das Neumarkter Finanzamt hin.
Wegen der neuen Rechtslage müssen die Finanzämter auf den Stichtag 1. Januar 2022 die neuen Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Grundsteuer feststellen.
Deshalb muß zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober eine Grundsteuererklärung abgegeben werden. Die Grundsteuer wird dann ab dem Jahr 2025 nach den neuen Berechnungsgrundlagen berechnet.
Die Grundsteuererklärung kann ab dem 1. Juli 2022 eingereicht werden. Das ist im Internet oder auf Papier möglich. Es gibt ein Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer 089/30700077.
12.06.22
Neumarkt: Neue Rechtslage