Beratung im Impfzentrum
NEUMARKT. Das Neumarkter Impfzentrum will zur bevorstehenden Corona-Welle im Herbst beraten - persönlich oder per Telefon unter 09181/5330060.
Ab 1.Oktober sind nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz drei Impfungen für eine vollständige Impfserie vorgeschrieben. „Wer nicht dreifach geimpft ist, gilt dann als ungeimpft“, hieß es aus dem Impfzentrum. Die dritte Impfung muss außerdem mindestens drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgt sein.
Mit zwei Impfungen gilt man ab 1. Oktober nur noch als vollständig geimpft, wenn man zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- Genesung vor der ersten Impfung – Nachweis ist ein positiver Antikörpertest, der vor der ersten Impfung durchgeführt wurde
- Genesung nach der ersten Impfung - Nachweis durch Genesenennachweis aus der Zeit vor der zweiten Impfung
- Genesung nach der zweiten Impfung – Nachweis durch Genesenennachweis, aus der Zeit nach der zweiten Impfung, der mehr als 28 Tage alt ist
Vierte Impfungen werden derzeit laut Stiko nur für bestimmte Risikogruppen empfohlen. Darunter fallen Menschen über 70 Jahren, Bewohner von Pflegeheimen, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren oder Angestellte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen.
Ansonsten sind Viertimpfungen nach Rücksprache mit den Impfärzten bei begründeter medizinischer Indikation möglich.
07.07.22
Neumarkt: Beratung im Impfzentrum