Im Landkreis „Warnstufe 4“

Neumarkter Luftbeobachter unterwegs
Foto:Archiv
NEUMARKT. Noch bis einschließlich Freitag gilt im Landkreis Neumarkt die zweithöchste Waldbrand-Gefahrenstufe 4. Deshalb starten wieder Kontrollflüge:
Am Donnerstag und Freitag werden vom Stützpunkt Neumarkt aus Luftbeobachtungsflüge durchgeführt, die über den ganzen Landkreis aber auch bis Kelheim und Obertraubling führen sollen.
Auch die Feuerwehren im Landkreis haben sich längst auf die immer noch brisante Lage vorbereitet (
wir berichteten).
Die Neumarkter Flieger suchen am Donnerstag und Freitag aus der Luft nach verdächtigen Rauchwolken. Vom Neumarkter Flugplatz aus fliegen sie die Route Neumarkt - Berching - Dietfurt - Riedenburg - Kelheim - Bad Abbach - Obertraubling - Regenstauf - Parsberg - Dietkirchen - Pettenhofen - Neumarkt.
Mit dem „Waldbrandgefahrenindex“ wird das meteorologische Potential für die Gefährdung durch Waldbrand bezeichnet. Er zeigt die Waldbrandgefahr in fünf Gefahrenstufen an: von 1 (sehr geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr). Der Deutsche Wetterdienst kündigt noch bis einschließlich Freitag jeweils die Stufe 4 an; erst ab Samstag geht die Gefahr voraussichtlich wieder auf Stufe 3 ("mittlere Gefahr") zurück.
Sollten die Piloten und der Luftbeobachter einen Brand feststellen, leiten sie den Löscheinsatz aus der Luft. Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Luftrettungsstaffel Neumarkt müssen Trainingsflüge absolviert werden, damit die gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien eingehalten werden. Das Vorgehen wird auch mit dem Neumarkter Landratsamt abgestimmt.
In den Maschinen sitzen Hobby-Piloten und Beobachter des Flugsportvereins Neumarkt. Der Verein ist seit langem Mitglied in der Luftrettungsstaffel Bayern.
Doch auch der Normal-Bürger kann mithelfen, daß es zu keiner Katastrophe kommt
Die Bevölkerung soll besonders in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer hantieren oder rauchen.
Die wichtigsten Verhaltensregeln um einen Waldbrand zu vermeiden sind:
- In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober
- Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster
- Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 Meter) kein offenes Feuer
- Fahrzeuge wegen der heißen Fahrzeugkatalysatoren keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund parken. Autos, Motorräder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen deshalb nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden
- Müll vermeiden: weggeworfene Gegenstände wie Feuerzeuge oder Dosen mit chemischen Substanzen können zu einem Brandherd werden
- Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112
- Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden
02.08.22
Neumarkt: Im Landkreis „Warnstufe 4“