Holzöfen erlaubt

Aus der Not eine Tugend machen: gemütlicher Abend vor dem Holzofen
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NEUMARKT. Wer wegen der drohenden Gas-Mangellage seine alte Holzfeuerungsanlage wieder anwerfen will, kann das tun - unter bestimmten Auflagen.
Das Neumarkter Landratsamt veröffentlichte jetzt eine Allgemeinverfügung, in der eine Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Holzfeuerungsanlagen erlaubt wird - natürlich nur „unter gewissen Voraussetzungen“.
Betroffen davon sind bestimmte Holzfeuerungsanlagen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Abgaswerte nicht mehr betrieben werden dürfen.
Die Wiederinbetriebnahme gilt aber nicht pauschal, sondern ist an mehrere Voraussetzungen und Bedingungen gebunden. So muß die Anlage zum Beispiel eine vorhandene Gasheizung zumindest teilweise ersetzen.
neumarktonline-Leser können sich das Amtsblatt mit der Allgemeinverfügung
hier herunterladen.
31.08.22
Neumarkt: Holzöfen erlaubt