Schlechte Sicht

Der Herbst auf den Straßen erfordert erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr.

Auch die richtige Mindest-Profiltiefe ist wichtig
NEUMARKT. Gefahren für Autofahrer: zum Herbstanfang werden die Tage kürzer, die Blätter bunter und die Wahrscheinlichkeit für Nebel und Nässe steigt.
Witterungsbedingt kann es zu schlechten Sichtverhältnissen kommen. Umso mehr gilt daher die Devise: „Sehen und gesehen werden“, heißt es in den Ratschlägen von Polizei und ADAC.
Autofahrer sollten zu Beginn der dunklen
Jahreszeit auf jeden Fall ihre Beleuchtungsanlage kontrollieren lassen. Auch saubere
Scheiben sind Pflicht, marode Wischerblätter müssen gegebenenfalls getauscht
werden. Sobald die Temperaturen dauerhaft unter sechs Grad sinken, ist zudem der
Wechsel auf Winterreifen notwendig.
Besonders bei Nebel, Nässe und rutschigem Laub ist vorsichtiges
Fahren mit ausreichend Abstand und Bremsbereitschaft von großer Bedeutung.
Zwar verfügen moderne Fahrzeuge meist über eine Lichtautomatik, bei Nebel
funktioniert diese jedoch nicht. Deshalb sollten Autofahrende nicht vergessen das
Abblendlicht manuell zu aktivieren, um die Sicht und Sichtbarkeit zu erhöhen.
Nebelschlussleuchten
dürfen im Übrigen inner- und außerorts nur bei Sichtweiten unter
50 Metern benutzt werden. Ist dies der Fall, darf man nur noch maximal 50
Stundenkilometer schnell fahren.
Doch auch bei Sonnenschein ist im Herbst Vorsicht geboten: Die tiefstehende Sonne
kann Fahrer blenden, wodurch Verkehrszeichen und andere Verkehrsteilnehmer
weniger gut zu erkennen sind.
Wegen der schlechteren Sichtverhältnisse
wächst auch die Gefahr für Wildunfälle; das gilt vor allem in den Abend- und frühen
Morgenstunden. Um Wildunfälle zu vermeiden, ist in Waldabschnitten und an
Feldrändern vorausschauendes Fahren mit ständiger Bremsbereitschaft wichtig. Ist
ein Unfall mit einem Wildtier nicht mehr abzuwenden, sollten
Autofahrer unbedingt die Spur halten und voll bremsen. Ein unkontrolliertes Ausweichmanöver
kann hingegen schwerwiegende Folgen haben und kann mitunter für
die Fahrzeuginsassen tödlich enden.
Diese Verhaltensregeln gelten nach einem Wildunfall:
- Warnblinkanlage einschalten und Fahrzeug am Straßenrand abstellen
- Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen
- Verletzten erste Hilfe leisten und den Notruf wählen
- Polizei und Jagdpächter informieren
- Wildunfallbescheinigung anfordern und verletzte Tiere nicht berühren
25.09.22
Neumarkt: Schlechte Sicht