Millionen gerettet ?


Bischof Gregor Maria Hanke und Generalvikar Michael Alberter besprechen den Vergleich, den die Anwälte für das Bistum Eichstätt ausgehandelt haben
Foto: Pia Dyckmans/pde
NEUMARKT. Das Bistum Eichstätt kann nach der Pleite bei hemdsärmeligen Investitionen in den USA vermutlich einen Teil der Millionen zurückholen.

Wie mehrfach berichtet hatte die Diözese in dem Finanzskandal rund 60 Millionen US-Dollar in meist ungesicherte Darlehen in den USA ausgereicht. Jetzt erzielte man vor einem amerikanischen Gericht einen Vergleich mit einem US-Projektentwickler und bekommt vermutlich rund 18 Millionen Dollar zurück; vielleicht auch mehr.

Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke zeigt sich erleichtert. Dieser Vergleich sei ein wahrer Meilenstein im hartnäckigen Vorgehen, das Geschehene aufzuarbeiten, sagte er. Das Bistum habe einen enormen Schaden erlitten, aber auch einen langen Atem bewiesen.

Der nun geschlossene Vergleich mit dem amerikanischen Projektentwickler umfasst ein Gesamtvolumen von rund 26 Millionen US-Dollar. Diese Summe setzt sich zusammen aus den bereits geleisteten Rückzahlungen von 5,4 Millionen und den jüngst erhaltenen rund 2,8 Millionen US-Dollar. Des Weiteren zählen zum Gesamtvolumen folgende noch kommende Rückzahlungen: Die Diözese Eichstätt wird noch dieses Jahr rund 5,4 Millionen US-Dollar und bis zum Ende des 1. Quartals 2023 weitere 3 Millionen US-Dollar erhalten.


Außerdem erwartet die Diözese aus Immobilienverkäufen des Projektentwicklers noch zusätzliche rund zehn Millionen US-Dollar.

Dem Vergleich vorangegangen war eine im Jahr 2019 von der Diözese initiierte Schadensersatzklage beim Bezirksgericht in Dallas (USA) gegen einen amerikanischen Projektentwickler und 23 seiner Projektgesellschaften. Bis zum Jahrwechsel 2021/2022 war dieser aufwändige Prozess von diversen Verzögerungstaktiken der Gegenseite geprägt, hieß es aus Eichstätt. Einige Gesellschaften stellten darüber hinaus Insolvenzanträge, so dass die Diözese zusätzlich in diesen Verfahren ihre Rechte wahren musste.

Als der Diözese bekannt wurde, dass der amerikanische Projektentwickler Immobilien der verklagten Gesellschaften zu verkaufen versuchte, erstritt die Diözese in Dallas im Frühjahr 2022 eine einstweilige Verfügung. Diese führte zu umfassenden Kontensperrungen und Verkaufsverboten, sodass sich der Handlungsspielraum des Projektentwicklers reduzierte.

Im Fall der vollständigen Umsetzung des Vergleichs werden von allen beteiligten Projektentwicklern rund 39 Millionen US-Dollar an die Diözese zurückgeführt werden. Für den Erfolg in den USA rechnet die Diözese mit Kosten für Anwälte, Sachverständige und Gutachter im „mittleren einstelligen Millionenbereich“.

Bei der Erstellung einer Bilanz haben damals externe Wirtschaftsprüfer entdeckt, dass ein „inzwischen ehemaliger“ leitender Mitarbeiter des Bistums mit Hilfe von Projektentwicklern und einem Mittelsmann rund 60 Millionen US-Dollar in im Wesentlichen ungesicherte Darlehen in den USA ausgereicht hatte.
pde
14.10.22
Neumarkt: Millionen gerettet ?
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