Zweiter Versuch
NEUMARKT. Auch beim Neumarkter Finanzamt hofft man, daß das Fiasko um die neue Grundsteuer-Erklärung vielleicht doch noch ein Ende findet.
Nächste Abgabefrist ist nämlich am 31. Januar. „Erfreulicherweise“ seien bundesweit „schon mehrere Millionen“ Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ihrer „Erklärungspflicht“ nachgekommen, heißt es tapfer in einer Pressemitteilung.
Aber auch die Peitsche wird herausgeholt: man müsse andernfalls mit Maßnahmen wie Erinnerungsschreiben oder Verspätungszuschlägen rechnen.
Zu den heillosen Verwirrungen war es gekommen, als nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der Fiskus eine Grundsteuerreform in die Wege leitet und dabei den Job, alle dafür notwendigen - und im Finanzamt vorliegenden - Daten von den Grundstücksbesitzern selbst zusammensuchen zu lassen und - je nach Bundesland - in die gar nicht benutzerfreundliche Finanzamts-Software einzutragen. Viele Hausbesitzer zum Beispiel bei viele Jahrzehnte zurückliegenden Grundstückskäufen waren damit völlig überfordert.
Als absehbar war, daß die urprünglich gesetzte Frist am 31.Oktober vom großen Teil der Betroffenen nicht eingehalten wurde, beschloß man eine Fristverlängerung bis 31.Januar.
23.12.22
Neumarkt: Zweiter Versuch