Lange Haftstrafe


In einem ICE bei Seubersdorf wurden mehrere Menschen mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt
Foto: Archiv/pixabay
NEUMARKT. Der 28jährige Abdalrahman A. wurde wegen der Messerattacke in einem ICE im Landkreis Neumarkt zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt.

Der 6.Strafsenat des Oberlandesgerichts München entschied in seinem Schuldspruch, daß der Mann wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung 14 Jahre ins Gefängnis muß. neumarktonline berichtete darüber bereits kurz am Freitag-Vormittag.

Bundesanwältin Silke Ritzert hatte in ihrem Schlussplädoyer am Donnerstag (wir berichteten) eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.

Die entscheidene Frage in dem wochenlang dauerndem Prozeß war die Schuldfähigkeiten des Angeklagten, eines in Syrien aufgewachsenen Palästinensers. Der Mann hatte bereits unmittelbar bei seiner Festnahme in Seubersdorf selbst erklärt, daß er psychisch krank sei.

Dies wurde aber später immer fraglicher, als psychiatrische Sachverständige unisono keine Gründe für eine „Schuldunfähigkeit“ erkennen konnten. Auch die Staatsanwaltschaft zeigte sich im Prozeß davon überzeugt, daß Abdalrahman A. vielmehr aus radikal-islamistischen Motiven gehandelt habe.


Wie mehrfach berichtet mußte sich der Mann in München wegen der blutigen Attacken auf mehrere Bahn-Fahrgäste in einem Zug im Landkreis Neumarkt verantworten. Er hat am Morgen des 6. November 2021 im ICE 928 von Passau nach Nürnberg völlig unvermittelt auf vier Fahrgäste mit einem Taschenmesser mit einer Klingenlänge von 8,5 Zentimeter vielfach kräftig eingestochen. Der Zug wurde dann in Seubersdorf angehalten, wo Polizisten den bewaffneten Mann festnehmen konnten.

Unmittelbar danach bezeichnete sich Abdalrahman A. selbst als psychisch krank. Am 7. November 2021 wurde er wegen eines Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Nürnberg in das Bezirksklinikum Regensburg eingewiesen. Dort soll er am Morgen des 20. Dezember einen Pfleger mit der Hand mindestens einmal schmerzhaft ins Gesicht geschlagen haben.

Bei der Tat im ICE wurden drei Männer schwer verletzt.

Im Prozeß zeigte sich die Staatanwaltschaft überzeugt, daß der Täter - der Hergang der Tat wurde nicht bestritten - aus radikal-islamistischen Beweggründen gehandelt habe. Sie forderte eine lebenslange Freihheitsstrafe. Dieser Forderung schlossen sich die Vertreter der Nebenklage an.

Die Verteidigung verlangte dagegen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit, weil es sich bei ihrem Mandanten um einen „paranoiden Schizophrenen“ handeln würde.

Diese Ansicht wurde aber nach Überzeugung des Gerichts durch mehrere psychiatrische Gutachter widerlegt.

Das Gericht erkannte in seinem Urteilsspruch am Freitag-Vormittag auf eine Haftstrafe von 14 Jahren - vor allem wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.
23.12.22
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