Antragsfrist verlängert

NEUMARKT. Die Antragsfrist für die sogenannte Vereinspauschale wurde vom bayerischen Innenministerium um zwei Wochen verlängert.

Darauf wies am Montag das Neumarkter Landratsamt hin.


Den Vereinen wird damit mehr Zeit für die Umsetzung der mit den neuen Sportförderrichtlinien verbundenen Änderungen gegeben.

Die Antragsfrist für die Vereinspauschale für das Förderjahr 2023 ist nun der 15. März 2023. Es werden Anträge berücksichtigt, die bis zu diesem Stichtag beim Landratsamt eingegangen sind.
21.02.23
Neumarkt: Antragsfrist verlängert
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