Quote erfüllt

NEUMARKT. Die Stadt Neumarkt beschäftigt mehr schwerbehinderte Menschen als gesetzlich vorgeschrieben - und muß deshalb keine Ausgleichszahlungen leisten.

Im Sozialgesetzbuch ist festgelegt, dass öffentliche und private Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen mindestens fünf Prozent dieser Stellen mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzen müssen. Angezeigt werden muss dies jährlich bei der Bundesagentur für Arbeit. Jeweils bis zum 31. März muss ein Nachweis für das vorangegangene Jahr eingehen.


Erfüllt ein Betrieb die Beschäftigungspflicht nicht, muss er Ausgleichsabgaben zahlen.

Bereits seit Jahrzehnten erfüllt die Stadt die Quote für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen deutlich und liegt sogar jeweils über dem Soll, hieß es aus dem Rathaus. Für das nun anstehende Jahr 2022 kann sie melden, dass sogar 8,29 Prozent aller Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind.
07.04.23
Neumarkt: Quote erfüllt
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