„Kurzer Prozeß“ möglich
NEUMARKT. Kommt es beim Mißbrauchs-Prozeß gegen einen katholischen Gemeindereferenten zum „kurzen Prozeß“? Die Verteidigung will ein „Rechtsgespräch“.
Wie berichtet wird dem 37jährigen Mann, der zuletzt bei einer katholischen Pfarrei im Landkreis Neumarkt beschäftigt war, der Mißbrauch eines minderjährigen Mädchens in Landkreis Rosenheim vorgeworfen. Jahre später soll er die inzwischen junge Frau in einem Hotel in München gefesselt und vergewaltigt haben.
Ein sogenanntes „Rechtsgespräch“ zu Beginn einer Gerichtsverhandlung soll meist zu einer Abkürzung des Prozesses führen; gewöhnlich bietet der Angeklagte dabei ein umfassendes Geständnis an, während ihm das Gericht ein milderes Urteil in Aussicht stellt. Gleichzeitig könnte so oft auch auf die Beweisaufnahme oder Teile davon verzichtet werden.
Aktualisierung: Inzwischen wurde bekannt, daß man sich im Vorfeld auf einen „Deal“ geeinigt hat, der ein Geständnis und im Gegenzug lediglich eine Bewährungsstrafe beinhaltet. Der Angeklagte räumte daraufhin prompt die Vergewaltigung in dem Münchner Hotel ein.
19.04.23
Neumarkt: „Kurzer Prozeß“ möglich