Betreuung und Vorsorgevollmacht
NEUMARKT. Bei einem Vortrag von Katholischer Erwachsenenbildung und Evangelischem Bildungswerk geht es um Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht.
Bernadette Gradl von der Caritas-Kreisstelle, Gertud Heßlinger von der Betreuungsstelle im Landratsamt und Richter Robin Pyka informieren am 24. April um 19.30 Uhr im Landratsamt Neumarkt darüber, wie man durch eine entsprechende Erklärung für den Fall der Fälle seinen Willen und seine Wünsche festlegen kann. Sie erläutern auch die Unterschiede zwischen einer rechtlichen Betreuung und einer Vorsorgevollmacht und geben Tipps.
Bei einem zweiten Vortrag am 10. Mai um 19.30 Uhr im Landratsamt sprechen die ehemalige Chefärztin Dr. Susanne Vogel und die Fachärztin Dr. Ingrid Schwarz-Aldorf zum Thema Patientenverfügung. Durch sie kann festgelegt werden, was medizinisch unternommen werden soll, wenn der Patient selbst entscheidungsunfähig ist.
20.04.23
Neumarkt: Betreuung und Vorsorgevollmacht