Öffentlicher Privat-Parkplatz ?
NEUMARKT. Wenn Anwohner zur Selbsthilfe greifen: natürlich ist das Reservieren von öffentlichen Parkplätzen verboten, hieß es aus dem Rathaus.
Der Parkplatz-Mangel im Neumarkter Stadtgebiet hat zu vielen Auswüchsen geführt: so wurden vielfach Mülltonnen oder Pylonen auf öffentlichen Parkplätzen platziert, um sie für sich selbst freizuhalten.
Und das ist untersagt, hieß es „aus gegebenem Anlaß“ aus dem Neumarkter Rathaus. Dies stelle einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung sowie eine unerlaubte Sondernutzung nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz dar.
Solche Aktionen könnten weder geduldet noch genehmigt werden. Im Gegenteil müssen die „Reservierer“ mit einem Bußgeld rechnen.
04.05.23
Neumarkt: Öffentlicher Privat-Parkplatz ?