Autowäsche verboten
Ab Donnerstag ist in weiten Teilen der Gemeinde Berg das Autowaschen auf privaten Grundstücken verboten
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NEUMARKT. Die anhaltende Trockenheit und die Arbeiten an einer Quelle sorgen ab Donnerstag für ein „Bewässerungsverbot“ in der Gemeinde Berg.
Dort dürfen dann auf Privatgrundstücken keine Autos mehr gewaschen oder Rasen gesprengt werden. Selbst das Befüllen eines Planschbeckens ist verboten.
Das von der Gemeinde erlassene „Bewässerungsverbot“ wurde am Mittwoch-vormittag bekanntgegeben. Die Gemeinde beruft sich dabei auf den derzeitigen Wassermangel und die parallel verlaufenden Arbeiten zur Neufassung der Quelle Hausheim. Dies habe in Zusammenhang mit der anhaltenden Trockenheit im Versorgungsgebiet zu einer Gefährdung der Trinwasserversorgung geführt.
Deswegen ist zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Trinkwasser ab Donnerstag verboten:
- Befüllung von privaten Pools und Planschbecken
- Bewässerung von privaten Rasen-, Gartenflächen und Blumenbeeten mit Ausnahme von reinen Nutzgartenflächen (Gemüsebeete) und gewerblich genutzten Pflanzbeeten (zum Beispiel in Gärtnereien, Baumschulen)
- Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken
- Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen
- Bewässerung von öffentlichen Grünflächen, Blumenbeeten und Sportplätzen, ausgenommen sind Grabstätten auf Friedhöfen
Ausgenommen von den Beschränkungen sind die Ortsteile Haslach, Gspannberg, Kleinvoggenhof, Rührersberg, Reichenholz, Bischberg und Mauertsmühle, da deren Wasserversorgung über die Zweckverbände „Pettenhofener Gruppe“ und „Hammerbachtalgruppe“ sowie über die Gemeinde Burgthann erfolgt.
14.06.23
Neumarkt: Autowäsche verboten