„Sicherheitsgefühl stärken“


Die Mitglieder der Neumarkter Sicherheitswacht mit Leitendem Polizeidirektor Klaus Müller (r.) vom Polizeipräsidium und Polizeihauptkommissar Manfred Käsewieter (l.) von der Neumarkter Polizei
Foto: Polizei
NEUMARKT. Mitglieder der Neumarkter Sicherheitswacht nahmen an einer oberpfalzweiten Fortbildungsveranstaltung des Polizeipräsidiums teil.

Die Ehrenamtlichen, die sich in der Bayerischen Sicherheitswacht engagieren, ergänzen die Arbeit der Polizei in wertvoller Weise und stärken mit ihrer sichtbaren Präsenz das Sicherheitsgefühl, hieß es.

Die Sicherheitswacht in Neumarkt gibt es seit August 1997. Auch ihre Mitglieder würden „Zivilcourage leben“ und dies Tag für Tag unter Beweis stellen, hieß es bei der Veranstaltung in Nabburg. Polizeipräsident Thomas Schöniger dankte den Sicherheitswachtangehörigen aus der gesamten Oberpfalz für ihren Dienst an der Gesellschaft.

Neben dem Austausch aktueller Themen wurden die Aufgaben und die Tätigkeiten des „Krisendienstes Oberpfalz“ mit Sitz in Schwandorf durch deren Geschäftsführer und durch die fachliche Leiterin vorgestellt. Polizeioberkommissar Sebastian Metzner, selbst Notfallsanitäter, vertiefte in seinem Vortrag wichtige Themen aus dem Bereich der ersten Hilfe. Auch der Umgang mit psychisch belastenden Situationen wurde thematisiert. Diakon Reiner Fleischmann erläuterte dazu fachliche Hintergründe.


Polizeipräsident Thomas Schöniger betonte den Leitgedanken der Sicherheitswacht und lobte den couragierten Einsatz der Ehrenamtlichen: „Hinschauen statt Wegschauen durch Persönlichkeiten wie Sie, stärkt unsere Gesellschaft und sorgt dafür, dass unsere Oberpfälzer Heimat so lebenswert bleibt, wie sie ist“, sagte er.

1994 wurde die Sicherheitswacht in Bayern gegründet. Im Mai 1995 startete das Projekt in Weiden erstmals in der Oberpfalz. Mit etwa 180 Angehörigen in 33 Gemeinden hat die oberpfäzer Sicherheitswacht die meisten Ehrenamtlichen in Bayern. Im laufenden Jahr konnten für die Oberpfalz ungefähr 50 neue Angehörige gewonnen werden.

Der Befugnisse der Sicherheitswacht in Bayern sind im Sicherheitswachtgesetz geregelt. Den Mitgliedern stehen zunächst die gleichen Rechte wie jedem anderen Bürger zu, beispielsweise das Festhalten eines Straftätes auf frischer Tat oder Notwehr oder Nothilfe. Darüber hinaus können Mitglieder der Sicherheitswacht Personen anhalten, sie befragen und ihre Personalien feststellen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder Beweissicherung notwendig ist. Bei Gefahr können sie auch Platzverweise erteilen. Die Angehörigen erhalten eine Dienstkleidung, einen Dienstausweis, Funkgeräte, Gegenstände zur Selbstverteidigung und eine finanzielle Aufwandsentschädigung.
18.10.23
Neumarkt: „Sicherheitsgefühl stärken“
Telefon Redaktion


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