Mit Waffe ins Gericht
NEUMARKT. Unabhängig voneinander wurden am Eingang des Amtsgerichts zwei Männer gestoppt, die verbotene Einhandmesser mit sich führten.
Als ein 58jähriger Mann am Montagnachmittag ins Gericht spazieren wollte, wurde er routinemäßig einer Personenkontrolle unterzogen. Dabei fand man ein verbotenes Einhandmesser. Das Messer wurde sichergestellt und der Mann erhält eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Schon am letzten Donnerstag gab es den nahezu gleichen Fall: einem 38jährigen Mann aus dem Landkreis wurde an der Sicherheitsschleuse der Einlass verweigert, da bei ihm ein Einhandmesser in der Tasche gefunden wurde. Da das Führen eines solchen Gegenstandes nach dem Waffengesetz verboten ist wurde es sichergestellt und Anzeige gegen den Mann erstattet.
Was die Männer mit der Waffe vorhatten ist nicht bekannt.
19.12.23
Neumarkt: Mit Waffe ins Gericht