Naturschützer skeptisch


2022 pflanzte die Stadt im Gewerbegebiet Habersmühle neue Bäume
Foto: Archiv/ Erwin Achhammer
NEUMARKT. Der Neumarkter Bund Naturschutz spricht sich weiterhin gegen die Erweiterungspläne der Firma Fuchs-Europoles an der Habersmühle aus.

Das Unternehmen stelle zwar Masten für Windräder her - was die Naturschützer einerseits unterstützen -, doch dafür dürften nicht acht Hektar Wald geopfert werden, hieß es in der letzten Sitzung des BN-Vorstandes.

Dabei wurden in einer weitere Stellungnahme die Planungen der Stadt Neumarkt auf Ausweitung des Industriegebiets an der Habersmühle kritisiert. Die bisherigen Planungsunterlagen seien zwar minimal überarbeitet worden, an den grundlegenden Fakten habe sich aber nichts geändert. Die Begründung, dies würde der Energiewende dienen, dürfe weder Waldschutz noch Klimaschutz außer Kraft setzen, hieß es.

Der Betrieb, der mit Vehemenz das Bauleitverfahren antreibe und bereits im Februar 2024 mit Rodungsarbeiten im Wald beginnen wolle, habe hier den falschen Standort für seine Produktionshallen ausgesucht. In der Stellungnahme des Bundes Naturschutz werden fehlende Unterlagen bemängelt, vor allem diejenigen, die Aussagen zum dortigen Wasserhaushalt beinhalten: ein Schichtenwasser-Strömungsmodellierung durch einen Gutachter, Angaben über eventuell verwendete wassergefährdende Stoffe, Angaben zu den geplanten Veränderungen an Oberflächengewässern, und ob die vorhandenen Verrohrungen wasserrechtlich behandelt wurden; Angaben zu den Grundwasserkoten auf dem Gelände und Auswirkungen auf das Einzugsgebiet der Wasserversorgung Berg sowie der Tiefgründungen auf den Grundwasserkörper.


Außerdem würden die Darstellung der Niederschlagswasserbeseitigung mit den entsprechenden Berechnungsnachweisen ebenso wie Aussagen über Auswirkungen der Bauleitplanung auf eventuelle Sturzflutereignisse fehlen.

Für Veränderungen an den vorhandenen Oberflächengewässern wäre im Vorfeld bereits ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, das nach Einschätzung des BN wohl negativ ausgehen wird, weil durch die geplanten Maßnahmen das Wohl der Allgemeinheit zu stark beeinträchtigt würde. Gründe seien die Waldrodung und die völlige Umgestaltung des Landschaftsbildes mit einer für die angrenzenden Waldflächen befürchteten „katastrophalen Grundwasserabsenkung“.

Die in den Unterlagen vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen und CEF-Maßnahmen, die zum Teil in Nachbargemeinden liegen, könnten nach Ansicht des Bundes Naturschutz die geplanten massiven Eingriffe keineswegs ausgleichen. Deshalb lehne der BN nach wie vor die Planungen ab und behält sich sogar rechtliche Schritte vor, wenn die fehlenden Unterlagen und rechtlichen Voraussetzungen zur wasserwirtschaftlichen Situation nicht im Vorfeld vorgelegt oder geschaffen werden.
05.02.24
Neumarkt: Naturschützer skeptisch
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