Quote übererfüllt

NEUMARKT. Die Stadt Neumarkt erfüllt die Quote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen weit über das gesetzliche Maß hinaus.

Im Sozialgesetzbuch ist festgelegt, dass öffentliche und private Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen mindestens fünf Prozent dieser Stellen mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzen müssen. Angezeigt werden muss dies jährlich bei der Bundesagentur für Arbeit. Jeweils bis zum 31. März muss ein Nachweis für das vorangegangene Jahr eingehen.


Erfüllt ein Betrieb die Beschäftigungspflicht nicht, muss er Ausgleichsabgaben zahlen.

Die Stadt Neumarkt bliebt auch diesmal von solchen Abgaben verschont. Bereits seit Jahrzehnten erfüllt sie die Quote für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen deutlich und liegt sogar jeweils über dem Soll. Für das anstehende Berichtsjahr 2023 sind 9,04 Prozent aller Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt.
19.03.24
Neumarkt: Quote übererfüllt
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