Mord-Prozeß beginnt
Im letzten September wurde einer der mutmaßliche Täter in Rengersricht festgenommen
Symbolbild: Pixabay
NEUMARKT. Gegen einen in einem Pyrbaumer Ortsteil festgenommenen Geschäftsmann beginnt am Dienstag der Prozeß wegen eines „Mordes ohne Leiche“.
Dem 50jährigen Dejan B. und seinem 48jährigen Geschäftspartner Ugur T. wird vorgeworfen, die damals im achten Monat schwangere 39jährige Alexandra R. entführt und getötet zu haben.
Die Leiche der leitenden Bankangestellten - die frühere Lebensgefährtin von Dejan B. - wurde bis heute nicht gefunden.
neumarktonline berichtete
bereits im letzten September über die Festnahme der beiden Männer. Dejan B. wurde dabei im Pyrbaumer Ortsteil Rengersricht verhaftet.
Jetzt beginnt am Dienstag der spektakuläre Indizenprozeß gegen die beiden Männer. Ihnen wird neben Mord auch versuchte Nötigung, Beleidigung, gemeinschaftlicher
Computerbetrug, gemeinschaftliche Geiselnahme und ein „gemeinschaftlicher Schwangerschaftsabbruch“ - wegen der Tötung der hochschwangeren Frau - vorgeworfen. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg Fürth hat dazu vorerst 33 Verhandlungstage angesetzt, in denen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bewiesen werden sollen. Ein Urteil könnte Ende Juli gesprochen werden.
Die Anklage geht dabei von diesem Sachverhalt aus:
Am Vormittag des 9.Dezember 2022 folgten die beiden Männer
Alexandra R. in einem geliehenen Auto zu einem leerstehenden
Anwesen in Schwabach, das der im achten Monat schwangeren Frau
gehörte. Dort überwältigten sie Alexandra R. und brachten sie
anschließend in eine Lagerhalle in Hilpoltstein. Spätestens dort
veranlassten sie Alexandra R., ihre Strafanzeigen in zwei
laufenden Ermittlungsverfahren gegen die beiden
Angeschuldigten durch einen handschriftlichen Brief
zurückzunehmen. Anschließend töteten sie Alexandra R. und
versteckten die Leiche an einem bisher unbekannten Ort.
Wie geplant täuschten die Männer vor, dass Alexandra
R. sich freiwillig ins Ausland abgesetzt habe. Einer von ihnen versandte zu diesem Zweck
Abschiedsnachrichten von ihrem Handy an ihr nahestehende
Personen, bevor er das Telefon nach Italien brachte, um eine
falsche Spur zu legen.
Die Motive für die Tat sieht die Anklage im persönlichen und
wirtschaftlichen Bereich. Dejan B. hatte die soliden finanziellen
Verhältnisse der leitenden Bankangestellten Alexandra R.
während der langjährigen Beziehung für seine
Immobiliengeschäfte genutzt. Deren Abwicklung erfolgte zuletzt
ausschließlich über die GmbH des Ugur T., bei der auch Dejan
B. angestellt war.
Alexandra R. erwarb mit Hilfe von Dejan B.
über mehrere Jahre insgesamt 27 Immobilien auf Kredit. Diese
wurden über Ugur T.s GmbH saniert, vermietet und veräußert.
Nach der Trennung von Dejan B. im März 2022 beendete
Alexandra R. die Zusammenarbeit und entzog ihm den Zugriff
auf ihre Konten, über die er eigenmächtig seine Geschäfte
abgewickelt hatte. Es kam zu persönlichen und finanziellen
Streitigkeiten, die zu den Anzeigen durch Alexandra
R. und einem gerichtlichen Kontaktverbot für Dejan B. führten.
Um sich dennoch am Vermögen von Alexandra R. zu bereichern,
erwirkten die beiden Männer durch falsche Angaben einen
Vollstreckungstitel für die von ihnen betriebene GmbH gegen
Alexandra R. in Höhe von 784.660.82 Euro. Alexandra R. ging
zivilrechtlich dagegen vor und wurde nach Überzeugung der
Anklagebehörde deshalb eine Woche vor der entscheidenden
Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth von den
beiden Männern entführt und getötet.
Die Anklage sieht die Mordmerkmale der Habgier, niedrige
Beweggründe und die Absicht, eine andere Straftat zu
ermöglichen und zu verdecken, als erfüllt an.
Die Angeschuldigten, die sich in diesem Verfahren seit
6.September 2023 in Untersuchungshaft befinden, haben sich zu den
Tatvorwürfen bisher nicht geäußert.
Die Staatsanwaltschaft hat für den Tatnachweis unter anderem
mehr als 100 Zeugen und zehn Sachverständige benannt.
07.04.24
Neumarkt: Mord-Prozeß beginnt