„Keine Entlassungen“
Im Neumarkter Klinikum ist die Zukunft der Mitarbeiter des „Stationsservices“ fraglich
NEUMARKT. Düstere Aussichten für Mitarbeiter des „Stationsservices“ am Neumarkter Klinikum: ihre Pflegetätigkeiten sollen „rückgeführt“ werden.
Weniger prosaisch: ihr Gehalt kann nach einer „Neujustierung des Pflegebudgets“ nicht mehr gegenfinanziert werden. Das betrifft alle Kliniken in Deutschland. In Neumarkt heißt es immerhin, daß betriebsbedingte Kündigungen nicht geplant sind.
Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) aus dem Jahr 2019 regelte über das Pflegebudget die Finanzierung der Pflegepersonalkosten nach dem Selbstkostendeckungsprinzip. Dieses Selbstkostendeckungsprinzip ermöglichte in den Jahren 2019 bis 2024 einen erheblichen Zuwachs bei den examinierten Gesundheits- und Krankenpflegern. Die Pflege am Klinikum Neumarkt wurde dadurch erheblich entlastet, insbesondere, wenn man betrachtet, dass die Anzahl der stationären Patienten im letzten Jahr um elf Prozent geringer war als noch 2019.
Ein Teil des Pflegebudgets sind bislang auch die Personalkosten für den „Stationsservice“ und ungelernte Hilfskräfte, die primäre Pflegetätigkeiten wie zum Beispiel die Aufnahme der Essenswünsche am Klinikum Neumarkt abgedeckt haben.
Um die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung einzudämmen, hat der Gesetzgeber im Frühjahr dieses Jahres eine Neujustierung des Pflegebudgets angekündigt. Ab dem Jahr 2025 werden im Pflegebudget nur noch die Kosten für qualifizierte Pflegekräfte berücksichtigt, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt sind. Mit der Gegenfinanzierung für den Stationsservice und ungelernte Hilfskräfte ist es damit zum Jahresende vorbei.
Zudem sieht die neue„Pflegepersonal-Regelung“ ein Bemessungsinstrument zur Ermittlung des Personalbedarfs in der Pflege den Großteil der bisher übernommenen Service-Tätigkeiten als „definierte Leistungsbereiche der Pflege“ vor. Mit dieser Änderung soll ab Juli eine Qualitätsverbesserung in der Patientenversorgung einhergehen.
Das Neumarkter Klinikum wird durch die beiden Neuregelungen gezwungen, die Aufgabenzuordnung zu den Berufsgruppen anzupassen. Das bedeutet ganz konkret die Rückführung von Pflegetätigkeiten beim Stationsservice der „Service GmbH“.
Im Klinikum sei man bestrebt, seine „engagierten und motivierten Beschäftigten“ zu halten und bietet den Stationsservicekräften nun die Ausbildung zum Pflegefachhelfer oder andere Servicetätigkeiten im Haus an. Außerdem werden in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Qualifikationsmaßnahmen zum Beispiel für den Altenhilfebereich ausgelotet, hieß es aus dem Klinikum.
20.06.24
Neumarkt: „Keine Entlassungen“